Urteil unbekannt

Kein Hinweis auf Geldstrafe, gezeigter Artikel über Merz existiert nicht

18.12.2024, 18:18 (CET)

Screenshots mögen echt wirken, doch sie können auch in die Irre führen: So existiert weder ein Urteil über eine angebliche Schmähung von Friedrich Merz - noch ein Artikel eines Blogs darüber.

Die Union will mit Friedrich Merz den nächsten Kanzler stellen. Im beginnenden Wahlkampf verbreitet sich nun online eine Nachricht über ein angebliches juristisches Verfahren, das mit den CDU-Chef zu tun haben soll: «Ein Urteil, das für Fassungslosigkeit sorgt: Eine Frau wurde vom Gericht zu einer Geldstrafe von 170.000 Euro verurteilt, weil sie CDU-Chef Friedrich Merz öffentlich als "gefährlichen Kriegstreiber" bezeichnet hatte», heißt es auf einem Screenshot, der einen Artikel des Blogs «Report24» vom 17. Dezember zeigen soll.

Bewertung

Ein solches Urteil ist nicht bekannt. Es gibt keinen Beleg dafür, dass es existiert. Es findet sich kein Artikel bei «Report24» zu dem Thema. Der Ursprung des Screenshots ist unklar.

Fakten

Es finden sich keine seriösen Nachrichtenberichte über eine Verurteilung einer Frau zu einer Geldstrafe von 170.000 Euro, weil sie Friedrich Merz einen «gefährlichen Kriegstreiber» nannten. Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ist ein solches Urteil nicht bekannt. Über Online-Suchmaschinen sind ebenfalls keine Berichte auffindbar. Ein Sprecher von Friedrich Merz teilte dpa ebenfalls mit, es sei «kein derzeitiger Fall bekannt».

Eine so hohe Geldstrafe wäre so ungewöhnlich, dass über ein derartiges Urteil in vielen Medien berichtet worden wäre. Es ist unklar, woher der kursierende Screenshot in der Optik eines Artikels des Blogs «Report24» stammt. Doch weder auf der Webseite von «Report24» noch in Internetarchiven ist ein Artikel mit der Überschrift «"Gefährlicher Kriegstreiber" - Frau muss wegen Kritik an Friedrich Merz 170.000€ zahlen» zu finden.

Auch eine zwischengespeicherte Version der Politik-Seite von «Report24» vom Abend des 17. Dezember, als der Artikel erschienen sein soll, zeigt keinen derartigen Artikel. Es ist nicht ausgeschlossen, dass er existierte und später gelöscht wurde - es deutet aber wenig darauf hin, dass es ihn kurzzeitig gab.

Ebenso sind in sozialen Medien keine Verweise auf einen Artikel von «Report24» über eine solche 170.000-Euro-Strafe auffindbar - selbst, wenn ein solcher Artikel gelöscht worden wäre, sind in sozialen Medien meist noch Spuren wie nicht mehr funktionierenden Links auffindbar.

Es handelt sich bei «Report24» nicht um ein bekanntes, etabliertes Nachrichtenmedium. Der Blog hat in der Vergangenheit mehrfach Falschinformationen verbreitet, etwa über eine Ausstellung im EU-Parlament oder den Verkauf von Fleisch in einem Supermarkt, die auch Gegenstand von dpa-Faktenchecks waren. Auf eine dpa-Anfrage zu dem kursierenden Screenshot reagierte «Report24» nicht.

(Stand: 18.12.2024)

Links

Cache der Report24-Seite vom 17. Dezember (archiviert)

Suche nach Berichten über Urteil (archiviert)

Weitere Suche nach Berichten über Urteil (archiviert)

Suche auf der Webseite von «Report24» (archiviert)

dpa-Faktencheck zu früherer Behauptung von «Report24»

Weiterer dpa-Faktencheck zu früherer Behauptung von «Report24»

X-Beitrag mit der Behauptung (archiviert)

Facebook-Beitrag mit der Behauptung (archiviert, Bild archiviert)

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