Personen mit Impfdurchbrüchen gelten nach überstandener Infektion weiter als geimpft
15.10.2021, 10:36 (CEST)
Sogenannte Impfdurchbrüche, also Covid-19-Erkrankungen trotz vollständigem Impfschutz, geraten immer wieder in die Schlagzeilen. Dies wird in den sozialen Medien oft zum Anlass genommen, die Wirksamkeit der Corona-Impfungen in Zweifel zu ziehen. Ein Facebook-Post behauptet nun mit Verweis auf den Screenshot eines Artikels, dass Personen nach einem Impfdurchbruch gar nicht mehr als geimpft gelten, also ihren Impfstatus verlieren (archiviert).
Bewertung
Der Artikel bezieht sich auf die norditalienische Region Südtirol. Zwar müssen in Deutschland auch vollständig geimpfte Menschen nach einer Corona-Infektion die Quarantäne-Auflagen der Gesundheitsbehörden befolgen, sie gelten aber nach überstandener Krankheit weiterhin als vollständig geimpft. Auch das Impfzertifikat bleibt weiterhin gültig.
Fakten
Der Facebook-Post begründet seine Behauptung mit einem Screenshot eines Artikels, der am 20.08.2021 auf der Internetseite der Südtiroler Nachrichtensendung «Tagesschau» erschienen ist. In dem Artikel geht es um die Regelungen zum «Grünen Pass», mit dem Menschen in Italien nachweisen, ob sie vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Dem im Artikel zitierten Koordinator der Kampagne «Südtirol impft» Peter Auer zufolge sei aber unklar, was bei Impfdurchbrüchen damit geschehe, da der Staat immer «das letzte Element» der Daten eines Bürgers verwende. «Wer geimpft ist, und dann erkrankt, für den gilt dann auch die Impfung nicht mehr», so Auer weiter. Es sei aber unklar, steht danach in dem Text, ob dann der Grüne Pass verfalle oder eine Anpassung über die Gesundheitsämter vorgenommen werden müsse.
In Deutschland gelten aber ohnehin andere Regeln. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: «Wenn Sie erkranken oder positiv auf das Corona-Virus getestet werden, müssen Sie die vom Gesundheitsamt verhängten Auflagen erfüllen. Nach der Genesung gilt das Impfzertifikat natürlich weiter.»
Nur für die Kontrolle der sogenannten 2G- und 3G-Regeln werden Menschen während einer akuten Covid-19-Infektion einer deutschen Verordnung zufolge rechtlich wie ungeimpft behandelt. In den entsprechenden Statistiken gelten Personen mit Impfdurchbrüchen weiterhin als geimpft. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium bereits in einem früheren Faktencheck der dpa.
(Stand: 14.10.2021)
Links
Artikel der Südtiroler «Tagesschau» (archiviert)
Informationen zum «Grünen Pass» (archiviert)
Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com