Sars-CoV-2 ist isoliert und nachgewiesen - Gerichtsdokument beschäftigt sich mit anderer Thematik

10.08.2021, 12:20 (CEST)

Seit fast anderthalb Jahren prägen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weltweit das öffentliche Leben. Doch noch immer stellen einige Kritiker die Existenz des Virus infrage. Beispielsweise verbreitet sich auf vielen Internetseiten die Behauptung, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung in Kanada hätten Behörden eingeräumt, dass es keinen Beweis für die Existenz von Sars-CoV-2 gebe. In einem Facebook-Post (archiviert) zu diesem Fall heißt es: «Das bedeutet, dass sie keinen Beweis dafür haben, dass Covid existiert, und sie haben es öffentlich zugegeben».

Bewertung

Diese Aussage ist falsch. Die vermeintliche Belegstelle wurde aus dem Zusammenhang gerissen und unvollständig wiedergegeben. In dem zitierten Gerichtsdokument geht es nicht um Sars-CoV-2.

Fakten

Ausgangspunkt der Behauptung ist der Kanadier Patrick James King und sein Auftritt in einem Video auf der Plattform Bitchute. Dort spricht King über seine Gerichtsverhandlung in der kanadischen Provinz Alberta. Hintergrund ist eine Geldstrafe, die er wegen des Verstoßes gegen Corona-Auflagen zahlen musste. 

Zu seiner Verteidigung verlangte King die Vorladung von Dr. Deena Hinshaw, «Chief Medical Officer Of Health» (CMOH) der Provinz Alberta. King forderte, Hinshaw müsse alle Whitepaper vorbringen, in denen die Isolierung des Coronavirus beschrieben worden sei. Die Isolierung eines Virus ist eine Methode, um dessen Existenz nachzuweisen.

In dem Video suggeriert King, die Gesundheitsbehörde hätte daraufhin gegenüber dem Gericht schriftlich eingeräumt, dies sei nie geschehen. Als vermeintlichen Beleg dafür führt King den Auszug aus einem Dokument der Gesundheitsbehörde an, das Teil der Gerichtsakten war. Dort lautet eine Überschrift: «The CMOH Has No Material Evidence», also «keine materiellen Beweise».

Das kanadische Justizministerium hat das Dokument vollständig veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Behauptung im Video falsch ist. Denn die Aussage der Gesundheitsbehörde steht ursprünglich in einem anderen Kontext, den King unterschlägt, indem er lediglich die Überschrift wiedergibt.

Der vollständige Absatz lautet: «Herr King hat keine Beweise dafür vorgelegt, dass die vom CMOH angeforderten Beweise für das Verfahren (...) von Bedeutung sein könnten.» Die Gesundheitsbehörde gestand also nicht ein, dass es keine Belege für eine Isolierung - und damit für die Existenz - des Coronavirus gebe. Vielmehr legte die Behörde dar, dass diese Frage für das Bußgeldverfahren gegen King irrelevant sei. Wie aus einem Statement des kanadischen Justizministeriums hervorgeht, folgte das Gericht dieser Sicht und verzichtete schließlich auf Hinshaws Vorladung.

Die Behauptung, das Coronavirus sei nicht isoliert und damit nachgewiesen worden, wird seit Beginn der Pandemie verbreitet. Tatsächlich aber gelang es zahlreichen Wissenschaftlern aus verschiedenen Ländern unabhängig voneinander, Sars-CoV-2 zu isolieren, beispielsweise Forschern aus Korea, Kanada und Deutschland. Zu dieser Behauptung gibt es bereits einen Faktencheck der Deutschen Presse-Agentur.

(Stand: 9.8.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Video auf Bitchute (archiviert)

Dokument zur Vorladung von Dr. Deena Hinshaw (archiviert)

Statement des kanadischen Justizministeriums (archiviert)

Forschungsbericht über die Isolierung des Coronavirus in Korea (archiviert)

Forschungsbericht über die Isolierung des Coronavirus in Kanada (archiviert)

Forschungsbericht über die Isolierung des Coronavirus in Deutschland (archiviert)

dpa-Faktencheck zur Behauptung, das Coronavirus sei nicht isoliert worden

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com