PCR-Test zum Nachweis einer Corona-Infektion international anerkannt - Drosten erhielt Doktortitel im Jahr 2003

24.03.2021, 17:14 (CET)

Seit Beginn der Pandemie werden sowohl die Methoden zur Bestimmung der Infektionszahlen als auch die Kompetenz führender Wissenschaftler immer wieder angezweifelt. So auch auf einem Sharepic, das sich aktuell auf Facebook verbreitet (archiviert hier). Dort heißt es: «Der PCR-Test kann keine Infektion und der DROSTEN keinen Doktortitel nachweisen.»

BEWERTUNG: Die Behauptungen sind falsch. Der PCR-Test ist weltweit die wissenschaftlich anerkannteste Methode, um eine Corona-Infektion nachzuweisen. Der Virologe Christian Drosten erhielt seinen Doktortitel im Jahr 2003. Die Doktorarbeit ist an der Universität Frankfurt einsehbar.

FAKTEN: Bei einem PCR-Test werden bestimmte Partikel aus sehr kleinen DNA-Mengen vervielfältigt, bis genug vorhanden sind, um sie zu analysieren. Die Methode kommt bei vielen medizinischen und forensischen Zwecken zum Einsatz, beispielsweise für einen Vaterschaftstest oder die Diagnose der Influenza-Grippe. Da ein PCR-Test DNA analysiert, kann er auch Viren, einschließlich Sars-Cov-2, nachweisen. Denn ein Virus ist ein kleines Partikel genetischen Materials wie RNA oder DNA, das in einer Proteinhülle verpackt sein kann.

Der Test weist nach, ob jemand infiziert ist oder nicht. Wird ein Mensch positiv getestet, dann hat sich der Erreger auch im Körper vermehrt. Das allein ist relevant nach dem Infektionsschutzgesetz. Dem Gesetz zufolge gilt als Infektion «die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus». Demnach ist ein Krankheitserreger «ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann».

Der PCR-Test weist nicht eindeutig nach, ob eine Testperson zum Zeitpunkt des Abstriches möglicherweise weitere Menschen anstecken kann oder nicht. Es ist aber durchaus möglich, dass ein Infizierter erst nach dem Test infektiös wird. Auch wie krank eine Person ist oder im Verlauf der Infektion wird, weist der Test nicht nach.

Die Weltgesundheitsorganisation hat an der Aussagekraft der PCR-Methode keine Zweifel: «Wir möchten bekräftigen, dass wir ordnungsgemäß verwendete PCR-Tests für ein hochverlässliches Instrument zur Diagnose von Covid-19 halten», teilte die WHO auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Auch das in Deutschland für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut bezeichnet die PCR-Methode dabei im Zusammenhang mit dem Coronavirus als «Goldstandard für die Diagnostik».

Ebenso nachgewiesen ist der Doktortitel des Berliner Virologen Christian Drosten, einem der führenden internationalen Experten für Sars-Coronaviren. Um zum Doktor für Humanmedizin zu werden, hat Christian Drosten im Jahr 2002 seine Dissertation laut der Universität Frankfurt eingereicht, veröffentlicht wurde sie 2003.

Die Uni hat in der Stellungnahme vom Oktober 2020 ausdrücklich festgestellt: «Es bestehen - auch nach mehrfacher Überprüfung - keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde.»

Eine Zeit lang war die Dissertationsschrift selbst nicht in der Unibibliothek zur Ausleihe verfügbar - ein Nährboden für Verschwörungserzählungen. Im Sommer 2020 hat die Uni Frankfurt die Schrift wegen des öffentlichen Interesses an Drosten nachgedruckt. Laut der Deutschen Nationalbibliothek ist die Doktorarbeit in Frankfurt und Leipzig einsehbar.

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Links:

RKI über Corona-Tests: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html (archiviert: https://archive.ph/kBd4D)

Robert-Koch-Institut über die Anwendung von PCR beim Test auf das Grippevirus (Stand 25. November 2019): https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/NRZ/Influenza/arbeitsbereiche/diagnostik.html (archiviert: https://archive.vn/wFAqb)

Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Viren: https://www.infektionsschutz.de/infektionskrankheiten/erregerarten/viren.html (archiviert: http://dpaq.de/gsPds)

Begriffsbestimmungen im Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html (archiviert: https://archive.ph/SSibQ)

dpa-Faktencheck «PCR-Tests weisen Corona nach - und das sieht auch die Berliner Senatsverwaltung so» (12. November 2020): https://dpa-factchecking.com/germany/201112-99-307853/

dpa-Faktencheck «WHO hält PCR-Tests weiterhin für «hochverlässlich»» (4. Februar 2021): https://dpa-factchecking.com/germany/210125-99-163959/

dpa-Faktencheck «Christian Drostens Doktorarbeit wurde der Prüfungsordnung entsprechend veröffentlicht» (12. Januar 2021): https://dpa-factchecking.com/germany/201210-99-640365/

Statement der Universität Frankfurt: https://aktuelles.uni-frankfurt.de/aktuelles/falschbehauptungen-zum-promotionsverfahren-von-prof-dr-christian-drosten/ (archiviert: http://dpaq.de/oIKQ0)

Artikel des «Volksverpetzer» über die Doktorarbeit: https://www.volksverpetzer.de/analyse/doktorarbeit-von-drosten/ (archiviert: https://archive.vn/9dfq3)

Eintrag in der Deutschen Nationalbibliothek: https://portal.dnb.de/opac.htm?query=%22christian%22+and+%22drosten%22+2003&method=simpleSearch&cqlMode=true (archiviert: https://archive.ph/QP0lf)

Facebook-Beitrag mit der Behauptung: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=326355835735888&set=a.100852994952841&type=3 (archiviert: https://archive.ph/fpPW5)

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