Bekanntes Muster

Vermeintliches Spar-Gewinnspiel ist nicht offiziell

28.03.2023, 18:30 (CEST)

Viele Menschen sind begeisterte Gewinnspiel-Teilnehmer und hoffen auf attraktive Preise. Mit diesen Hoffnungen wird in sozialen Medien aber oft gespielt, manchmal auch mit bösen Absichten. Auch von einem aktuell kursierenden angeblichen Gewinnspiel der Supermarktkette Spar sollte man besser die Finger lassen.

Bewertung

Es handelt sich um kein offizielles Gewinnspiel von Spar.

Fakten

Das vermeintliche Gewinnspiel wirft bereits auf den ersten Blick mehrere Anzeichen einer Fälschung auf. So entstand das Facebook-Profil erst am 27. März 2023 - am selben Tag wie der Gewinnspiel-Post. Es gibt dort keinerlei weitere Einträge.

Das angebliche Gewinnspiel selbst funktioniert nach einem in derartigen Posts verbreiteten Prinzip: User sollen in einer Aneinanderreihung von Zahlen oder Bildern Ungereimtheiten finden und diese in die Kommentare schreiben.

Ein Impressum sucht man auf der Seite aber vergeblich. Auch die geringe Followerzahl spricht gegen einen offiziellen und bekannten Account. Ein Link im Profil führt auf eine gefälschte Spar-Seite, wie sich unter anderem an der URL erkennen lässt: «sites.google.com/view/sparjerman2023/halaman-muka».

Der offizielle Facebook-Auftritt von Spar Österreich findet sich hier. Dort findet sich das Gewinnspiel nicht. Das Profil ist nicht nur verifiziert, sondern weist auch das notwendige Impressum aus.

In Österreich ist die Impressumspflicht in mehreren Gesetzen abgedeckt:

Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer sowie «inländische Zweigniederlassungen eines Unternehmers mit ausländischer Hauptniederlassung oder mit ausländischem Sitz» auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen.

Die Gewerbeordnung verpflichtet auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen.

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Dienstanbieter dazu verpflichtet werden, stets Informationen wie Name und Adresse den Nutzern leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen.

Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.

Diese Bestimmungen gelten laut den Angaben auf der Webseite der Wirtschaftskammer «für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z. B. Xing, Facebook und Twitter, aber auch für Apps».

(Stand: 28.3.2023)

Links

Angebliches Gewinnspiel auf Facebook (archiviert)

Angebliche Facebook-Seite von Spar (archiviert)

Gefälschte SPAR-Seite (archiviert)

Offizielle Spar-Seite auf Facebookarchiviert)

Unternehmensgesetzbuch (archiviert)

Gewerbeordnung (archiviert)

E-Commerce-Gesetz (archiviert)

Mediengesetz (archiviert)

Notwendige Impressumangaben laut WKO (archiviert)

dpa-Faktencheck zu Fake-Gewinnspiel

dpa-Faktencheck zu Fake-Gewinnspiel

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