Vorsicht: Dieses Gewinnspiel ist weder von Billa noch seriös

24.05.2022, 19:26 (CEST)

Mit der Hoffnung auf Gewinne locken immer wieder angebliche Verlosungen großer Unternehmen. So auch ein Gewinnspiel, das angeblich von der Lebensmittelmarkt-Kette Billa stammen soll (archiviert). Davon sollte man aber besser die Finger lassen.

Bewertung

Das Gewinnspiel ist weder von Billa noch seriös. Es existieren ähnliche Fake-Gewinnspiele mit verschiedenen Markenlogos.

Fakten

Es handelt sich nicht um den offiziellen Facebook-Auftritt von Billa. Dieser ist hier zu finden und mit einem blauen Häkchen von Facebook verifiziert.

Der Account mit dem angeblichen Gewinnspiel lässt sich sehr schnell als Fake überführen. Er wurde erst am 20. Mai 2022 erstellt - also gerade einmal zwei Tage vor dem angeblichen Gewinnspiel - und hat bislang keine anderen Beiträge veröffentlicht.

Teilnehmende erhalten in den Kommentaren einen Link zu einer Fake-Webseite geschickt, die sich ebenfalls als Billa-Seite ausgibt. Dort findet sich eine gefälschte Eingabemaske, die User mit einem Klick auf eine weitere Seite lockt. Sucht man nach dem Namen «halaman muka», der sich in der URL erkennen lässt, finden sich Treffer, die vor betrügerischen Webseiten mit ähnlicher URL warnen.

Die «Impressumspflicht» ist in Österreich in mehreren Gesetzen abgedeckt - bei dem angeblichen Facebook-Auftritt von Billa sucht man jedoch vergeblich nach einem Impressum. Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer sowie «inländische Zweigniederlassungen eines Unternehmers mit ausländischer Hauptniederlassung oder mit ausländischem Sitz» auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen. Die Gewerbeordnung verpflichtet auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen.

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Dienstanbieter dazu verpflichtet werden, stets Informationen wie Name und Adresse den Nutzern leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.

Diese Bestimmungen gelten laut den Angaben auf der Webseite der Wirtschaftskammer «für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z. B. Xing, Facebook und Twitter, aber auch für Apps».

Ähnliche Zahlenrätsel wurden bereits bei anderen Fake-Gewinnspielen verwendet, zum Beispiel zusammen mit den Logos von Rossmann, Rewe und Edeka.

(Stand: 24.5.2022)

Links

Fake-Gewinnspiel auf Facebook (archiviert)

Fake-Account auf Facebook (archiviert)

Offizieller Facebook-Auftritt von Billa (archiviert)

Weiteres Fake-Gewinnspiel

Weiteres Fake-Gewinnspiel

Weiteres Fake-Gewinnspiel

Fake-Seite (archiviert)

Google-Suche nach URL-Namen (archiviert)

Unternehmensgesetzbuch (archiviert)

Gewerbeordnung (archiviert)

E-Commerce-Gesetz (archiviert)

Mediengesetz (archiviert)

Notwendige Impressumangaben laut WKO (archiviert)

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: factcheck-oesterreich@dpa.com