Verbrauchertäuschung

Dieses vermeintliche Interspar-Gewinnspiel ist unseriös

22.07.2022, 21:38 (CEST)

Einen Einkaufsgutschein gewinnen, auch noch in einem Gewinnspiel, das nicht schwer zu lösen ist? Klingt gut - doch von dieser vermeintlichen Chance sollte man die Finger lassen.

«Finden Sie eine andere Nummer als 702?» oder ähnlich wird in letzter Zeit in vielen vermeintlichen Gewinnspielen gefragt. Dieses Mal wird scheinbar im Namen der Supermarktkette Interspar zur Teilnahme aufgerufen (hier archiviert). Aber Vorsicht, es handelt sich um ein unseriöses Angebot. 

Bewertung

Es handelt sich weder um ein offizielles Gewinnspiel von Interspar noch um ein seriöses Gewinnspiel.

Fakten

Die offizielle und verifizierte Facebook-Seite von Interspar findet sich hier (archiviert). Durchsucht man das Profil, ist kein derartiges Gewinnspiel zu finden.

Bei dem angeblichen Gewinnspiel von Interspar finden sich typische Anzeichen von Fake-Profilen. So ist etwa kein Impressum angeführt und es gibt keine anderen veröffentlichten Beiträge. Das Profil ist auch erst am 19. Juli 2022 erstellt worden. Es fehlt ein weißer Haken in einem blauen Kreis, der verifizierte Seiten kennzeichnet.

Die «Impressumspflicht» ist in Österreich in mehreren Gesetzen abgedeckt:

Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer sowie «inländische Zweigniederlassungen eines Unternehmers mit ausländischer Hauptniederlassung oder mit ausländischem Sitz» auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen.

Die Gewerbeordnung verpflichtet auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen.

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Dienstanbieter dazu verpflichtet werden, stets Informationen wie Name und Adresse den Nutzern leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen.

Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.

Diese Bestimmungen gelten laut den Angaben auf der Webseite der Wirtschaftskammer «für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z. B. Xing, Facebook und Twitter, aber auch für Apps».

Das veröffentlichte Rätsel mit der Suche nach abweichenden Zahlen in einer Tabelle mit 702-Zeichenfolgen erinnert an zahlreiche andere Fake-Gewinnspiele. Die Deutsche Presse-Agentur hat zu derartigen Beiträgen bereits mehrere Faktenchecks veröffentlicht.

(Stand: 22.7.2022)

Links

Angebliches Gewinnspiel auf Facebook (archiviert)

Offizielle Interspar-Seite auf Facebook (archiviert)

Suche auf dem Interspar-Profil

Facebook-Seite (archiviert)

Unternehmensgesetzbuch (archiviert)

Gewerbeordnung (archiviert)

E-Commerce-Gesetz (archiviert)

Mediengesetz (archiviert)

Notwendige Impressumangaben laut WKO (archiviert)

dpa-Faktencheck zu Fake-Gewinnspiel 1

dpa-Faktencheck zu Fake-Gewinnspiel 2

dpa-Faktencheck zu Fake-Gewinnspiel 3

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