Lebensmittelbestandteile
Zutatenliste muss Hinweis auf Mehlwürmer enthalten
6.3.2025, 15:44 (CET)
In der Schweiz wie auch in der Europäischen Union (EU) sind bestimmte Insekten als neuartiges Lebensmittel erlaubt. Seit dem 10. Februar 2025 soll in der EU nun UV-behandeltes Mehlwurmpulver «versteckt in Brot, Pasta und Snacks» zugelassen sein, wie in den sozialen Medien behauptet wird. Wissen da Konsumenten nicht, was sie essen?
Bewertung
Inhaltsstoffe und mögliche Allergene müssen bei Nahrungsmitteln ausgewiesen werden. Dies ist in der EU genau wie in der Schweiz Pflicht. Enthält ein Lebensmittel Mehlwurmpulver oder andere Insekten, so müssen diese in den Zutatenlisten vermerkt sein.
Fakten
Ende Januar entschied die EU, dass das Unternehmen Nutri’Earth ab dem 10. Februar 2025 UV-behandeltes Pulver des gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) auf den Markt bringen dürfe, vorerst für eine Periode von fünf Jahren. Das UV-behandelte Mehlwurmpulver wird als neuartiges Lebensmittel geführt und unterliegt somit der Novel-Food-Verordnung der EU. Damit will die Behörde sicherstellen, dass darunter laufende Lebensmittel wie Insekten für die Verbraucher sicher sind und vorschriftsgemäss beschriftet werden.
Nach eingehender Prüfung ist die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) zum Schluss gekommen, dass das UV-behandelte Mehlwurmpulver der Firma Nutri’Earth unter dem vorgeschlagenen Zweck in der vorgeschlagenen Menge sicher ist und kein gesundheitliches Risiko für den Menschen darstellt. Allerdings seien allergische Reaktionen möglich, vor allem bei bestehenden Allergien gegen Krustentiere oder Milben.
Zutaten sind auszuweisen
Die EU hat Vorschriften für die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln. Zutaten und Zusatzstoffe müssen deutlich lesbar und verständlich aufgeführt werden, Hinweise zu Allergenen müssen angebracht werden. Auch Lebensmittel, welche neuartige Lebensmittel beinhalten, unterliegen dieser Regelung.
Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage, dass aufgrund der Kennzeichnungsvorschrift Konsumenten transparent über die Zutaten informiert werden. Es werde somit niemand gezwungen, Insekten zu konsumieren.
Damit neuartige Lebensmittel in der EU vertrieben werden dürfen, müssen diese ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Das Unternehmen, welches ein neuartiges Lebensmittel im EU-Binnenmarkt vertreiben möchte, muss einen Antrag stellen. Anschliessend untersucht die EU-Lebensmittelbehörde die Nahrungsmittel auf ihre Sicherheit und Verträglichkeit. Ist das Produkt sicher und genehmigt die EU-Kommission die Markteinführung, darf das Produkt vertrieben werden. Zurzeit bearbeitet die EU fünf weitere Gesuche für Lebensmittel mit Insektenbestandteilen.
Auch in der Schweiz sind Nahrungsmittel mit Insektenbestandteile auszuweisen
In der Schweiz ist das Inverkehrbringen von neuartigen Lebensmitteln ebenfalls Vorschriften unterlegen. Auch hierzulande werden Insekten als Nahrungsmittel eingehend geprüft, vorausgesetzt die EU-Behörde hat dies nicht schon begutachtet und zugelassen. Dabei muss die Lebensmittelsicherheit gewährleistet sein sowie das Täuschungsverbot eingehalten werden. Wie die EU hat auch die Schweiz eine Deklarationspflicht von Lebensmittelbestandteilen, das auch für Insektenbestandteile gilt.
Schon im Jahr 2023, als andere Insektenbestandteile die Marktzulassung erhielten, kursierten ähnliche Falschbehauptungen, welche die dpa widerlegte. Der Blog, auf dem der im Facebook-Post angehängte Artikel verbreitet wird, ist bereits mehrfach wegen der Verbreitung von Falschinformationen aufgefallen.
(Stand: 6.3.2025)
Links
EU-Kommission: FAQ zur Zulassung von Insekten als neuartiges Lebensmittel (archiviert)
EU-Recht: Autorisierung der Zulassung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver, 20.1.2025 (archiviert)
EU-Kommission: Neuartige Lebensmittel (archiviert)
EFSA: Sicherheitsbericht von UV-behandeltem Mehlwurmpulver, 01.06.2023 (archiviert)
EU-Behörde: Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln (archiviert)
EU-Kommission: Genehmigungsverfahren für neuartige Lebensmittel (archiviert)
Schweizer Behörde: Insekten als Lebensmittel (archiviert)
Schweizer Behörde: Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln (archiviert)
Schweizer Behörde: Deklarationspflicht bei Lebensmitteln (archiviert)
Artikel mit Falschbehauptung (archiviert)
dpa-Faktencheck:
Insekten müssen in Zutatenliste aufgeführt werden, 30.01.2023
Liste der Zutaten muss Insekten ausweisen, 7.2.2023
CovidImpfstoffe sind sicher, 11.2.2025
Keine Neuigkeiten von Pfizer bei Anhörung im EU-Parlament, 28.11.2022
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