Genauer Text kommt später

Vertrag zwischen EU und Schweiz wird noch juristisch geprüft

24.1.2025, 13:22 (CET)

Die Schweizer Behörde hat im Dezember 2024 die Verhandlungen mit der EU über den weiteren bilateralen Weg abgeschlossen. Wie sieht nun der Vertrag aus, beziehungsweise das weitere Vorgehen?

Am 20. Dezember wurde der Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) gewürdigt und somit die Fortsetzung des bilateralen Weges. Dafür reiste die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach Bern.

In sozialen Netzwerken kursiert nun eine Blatt Papier mit etlichen geschwärzten Zeilen. Ein Nutzer beschreibt es als den Vertrag zwischen der Schweiz und der EU. «Der Bundesrat hat soeben den Vertragstext zwischen der EU und der Schweiz veröffentlicht», kommentiert er das fast zur Gänze unleserliche Papier. Was ist der aktuelle Stand des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU?  

Bewertung

Der Text des Abkommens befindet sich in der juristischen Prüfung, nachdem die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU im Dezember 2024 abgeschlossen wurden. Eine juristisch korrekte Finalversion der Verhandlungsergebnisse ist somit noch nicht vorhanden.

Fakten

Kurz vor Weihnachten 2024 teilte der Bundesrat mit, dass die Verhandlungen zum Abkommen zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossen seien. «Nach dem materiellen Abschluss der Verhandlungen im Dezember werden die Abkommenstexte derzeit juristisch überprüft», schreibt die Mediensprecherin Mélanie Gugelmann vom Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf dpa-Anfrage.

Der formelle Abschluss der Verhandlungen finde erst nach der juristischen Überprüfung statt, ein Vertrag liegt somit noch nicht vor. Einzig Faktenblätter zu den Ergebnissen in den einzelnen Verhandlungsbereichen hat der Bundesrat so weit publiziert. Darin ist jeweils alles leserlich. Auch die EU schreibt, dass das Abkommen erst rechtlich überarbeitet werde, damit es dann von der EU unterzeichnet werden kann.

Die Abkommenstexte werden als Teil der Vernehmlassungsvorlage voraussichtlich im Sommer 2025 publiziert, schreibt die Sprecherin. Der Entwurf soll Anfang 2026 dem Parlament vorgelegt werden. Eine mögliche Volksabstimmung könnte im Jahr 2028 erfolgen.

Alles spricht gegen Authentizität des Papiers

Aus dem vermeintlichen Vertragspapier auf Facebook sind die Vertragsparteien nicht ersichtlich. Diese zu schwärzen, wäre aber auch bei einer vorläufigen Fassung des Textes völlig sinnlos.

Ferner ist dem angeblichen Dokument nicht zu entnehmen, ob es sich überhaupt um einen Vertrag handelt oder um etwas anderes. Das ist höchst ungewöhnlich, da die EU sowie auch die Schweiz zu den bilateralen Verhandlungen kommuniziert haben.

Frühere Abkommen zwischen der Schweiz und der EU weisen zudem eine andere Form auf. Es wäre völlig ungewöhnlich, wenn ein solcher Vertrag gleich mit den Punkten «1.», «2.» und «3.» beginnt, wie etwa ein Blick auf den Originaltext des gemeinsamen Abkommens über den Straßen- und Schienenverkehr von 1999 zeigt.

Auch über eine Bilder-Rückwärtssuche lässt sich das vermeintliche Dokument nicht der Schweizer Behörde zuordnen. Deshalb muss man annehmen, dass die Publikation auf Facebook eine reine Erfindung ist, die lediglich die bisherige Nicht-Veröffentlichung des Vertragstextes aufs Korn nehmen soll.

(Stand: 24.1.2025)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Bundesrat: Medienmitteilung zur Würdigung des Verhandlungsabschlusses mit der EU, 20.12.2024 (archiviert)

EDA: Bilateraler Weg (archiviert)

Bundesrat: Medienmitteilung zum Verhandlungsabschluss mit der EU, 20.12.2024 (archiviert)

EU-Kommission: FAQ zum Massnahmepaket über den Beziehungsausbau zwischen der EU und der Schweiz, 20.12.2024 (archiviert)

Tages Anzeiger: Weiteres Vorgehen des Abkommens Schweiz - EU, 20.12.2024 (archiviert)

Bundesrat: Medienmitteilung über die Verabschiedung des Verhandlungsmandates, 08.03.2024 (archiviert)

EU: Medienmitteilung über Mandat über die künftige Beziehung zur Schweiz, 12.03.2024 (archiviert)

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