Abhängig vom Status

In Dänemark gibt es finanzielle Unterstützung für Geflüchtete

26.6.2023, 14:41 (CEST)

Die Asylgesetzgebung in Dänemark ist komplex. Wer dabei Geldleistungen erhält und wer nicht, ist vom Einzelfall abhängig.

Die restriktive Asylpolitik in Dänemark wird teilweise als Vorbild betrachtet. So wird in einem in den sozialen Medien kursierendem Sharepic behauptet, Asylbewerber könnten nicht mehr nach Dänemark einreisen, die Grenzen würden lückenlos kontrolliert. Zudem könnten die Geflüchteten an der Grenze zurückgeschickt werden. Flüchtlinge mit ungeklärtem Status würden zudem kein Geld, sondern lediglich drei Mahlzeiten am Tag bekommen. Stimmt das?

Bewertung

Dänemark gehört zu den EU-Ländern, die die wenigsten Flüchtlinge aufnehmen. Das Recht auf Asyl gibt es dort aber genauso wie finanzielle Unterstützung. Nur in bestimmten Fällen sind Asylbewerber von Geldleistungen ausgeschlossen.

Fakten

Dänemark hat eine restriktive Migrationspolitik. Seit Längerem wurde das Ausländerrecht immer wieder verschärft. Aufgrund der Flüchtlingskrise 2015/2016 führte Dänemark Anfang 2016 wieder Grenzkontrollen ein, stichprobenartig wurden während sieben Jahren bis Mai 2023 Reisende kontrolliert.

2022 registrierte die Europäische Union einen historischen Tiefststand der Anzahl registrierten Flüchtlinge in Dänemark. Nur wenige EU-Länder nehmen weniger Flüchtlinge auf.

Jeder und jede ausländische Staatsangehörige kann in Dänemark einen Asylantrag stellen, ist auf der Seite der dänischen Regierung zu lesen. Dänemark gehört zudem zu den Unterzeichnerländern der Genfer Flüchtlingskonvention.

Je nach vorliegendem Fall erhalten Geflüchtete in Dänemark finanzielle Unterstützung. Die Höhe der finanziellen Leistungen ist von der Entscheidung der dänischen Behörden abhängig, ob der Asylantrag in Dänemark bearbeitet wird oder nicht. Zudem kommt es auf das Herkunftsland an: Für Menschen aus bestimmten Ländern, bei denen Dänemark von einem geringen Verfolgungsrisiko ausgeht, leitet die dänische Behörde ein beschleunigtes Verfahren ein. Diese Gesuchsteller werden in der Regel in Unterkünften untergebracht, die kostenlose Mahlzeiten verteilen. Zudem sind diese Asylsuchenden von Geldleistungen ausgeschlossen.

Geldleistungen werden zudem gestrichen, wenn die geflüchtete Person genügend finanzielle Ressourcen hat, um für den Aufenthalt in Dänemark selbst aufzukommen. Wenn der Ehepartner der geflüchteten Person bereits in Dänemark lebt, ist dieser für die Lebenshaltungskosten zuständig.

Ansonsten kommt die dänische Einwanderungsbehörde für die Lebenshaltungskosten der Asylsuchenden auf und gibt Geldzuschüsse. Wenn auch nicht viel: Die Grundvergütung beträgt im Jahr 2023 56,59 dänische Kronen pro Erwachsenen und Tag. Dies entspricht Stand Ende Juni 2023 etwa 7,45 Schweizer Franken.

Diese sollen die Grundbedürfnisse wie etwa Lebensmittel und Körperpflegeartikel decken. Je nach Vertragseinhaltung mit der Asylunterkunft sowie nach Bearbeitungsstatus des Dossiers erhält die geflüchtete Person Ergänzungszulagen von umgerechnet etwa 1,25 Schweizer Franken, wenn noch nicht feststeht, ob das Gesuch überhaupt in Dänemark bearbeitet wird, beziehungsweise etwa 4,35 Franken, wenn der Antrag definitiv in Dänemark bearbeitet wird.

Auch die Höhe des Pflegegeldes für minderjährige Kinder ist geregelt. Dieser unterscheidet sich je nach Entscheid, ob der Asylantrag in Dänemark bearbeitet wird oder nicht, sowie, ob die Unterkunft kostenlose Mahlzeiten verteilt oder nicht.

Für abgewiesene Asylbewerber gibt es in Dänemark das «food allowance program», auf Deutsch Lebensmittelzuschuss-Programm. Diese Personen erhalten, sofern sie sich in einer Unterkunft mit kostenloser Mahlzeitabgabe befinden, keine Geldleistungen.

Die UNO kritisierte im Jahr 2021 die dänische Flüchtlingspolitik und forderte die Regierung auf, den Flüchtlingsschutz zu stärken.

(Stand: 26.6.2023)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Der Standard: Verschärfung des dänischen Ausländerrechts, 31.05.2002 (archiviert)

Swissinfo: Verschärfung des dänischen Ausländerrechts, 24.06.2011 (archiviert)

Deutschlandfunk: Verschärfung des dänischen Ausländerrechts, 02.07.2015 (archiviert)

ARD - Tagesschau: Verschärfung des dänischen Ausländerrechts, 03.06.2021 (archiviert)

UNHCR: Genfer Flüchtlingskonvention – Unterzeichnerländer (archiviert)

UNHCR: Flüchtlingskriese 2015 / 2016, 20.06.2016 (archiviert)

UNHCR: Kritik an der dänischen Flüchtlingspolitik, Januar 2021 (archiviert)

Dänische Behörde: FAQ für erwachsene Asylbewerber (archiviert)

Dänische Behörde: Konditionen für Asylsuchende (archiviert)

Dänische Behörde: 'Food allwance program' für Asylsuchende (archiviert)

Dänische Behörde: Rangliste der EU-Länder nach Anzahl Asylsuchenden, 2008 - 2021 (archiviert)

EU: Kritik der UNHCR an Dänemarks Flüchtlingspolitik, 11.01.2021 (archiviert)

EU: Zahl der registrierten Asylbewerber in Dänemark, 16.07.2022 (archiviert)

Swissinfo: Dänemark beendet Grenzkontrolle, 12.05.2023 (archiviert)

NDR: Dänemark beendet Grenzkontrolle, 12.05.2023 (archiviert)

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