Unseriöser Facebook-Account
Denner warnt vor gefälschten Gewinnspielen
4.5.2023, 13:14 (CEST)
Angeblich ist es ganz einfach: Man zählt ein paar Enten und erhält dafür 500 Schweizer Franken. So verspricht es ein angebliches Gewinnspiel auf Facebook. Die ersten 500 Personen mit der korrekten Antwort sollen in den Genuss dieses Preisgeldes kommen. Das Profilbild des Accounts mit dem Denner-Logo erweckt den Eindruck, dass das Angebot vom Detailhändler stammt. Ist das glaubwürdig?
Bewertung
Es liegt ein Missbrauch der Marke Denner vor. Der Detailhändler warnt vor derartigen Accounts. Das vermeintliche Spiel lässt sich nicht auf der offiziellen, verifizierten Facebook-Seite des Unternehmens finden.
Fakten
Das Spiel mit den Enten ist unseriös. Beim Betrachten des Facebook-Posts und des Accounts fällt auf, dass beide erst am 1. Mai 2023 erstellt wurden, wie unter «Seitentransparenz» zu sehen ist. Ausserdem gibt es lediglich diesen einen Post in der Timeline. Für einen in der Schweiz derart bekannten und etablierten Detailhändler wie Denner wäre dies äusserst ungewöhnlich.
Die Homepage von Denner verlinkt auf den offiziellen Facebook-Account, der anhand des Verifikationszeichens – dem weissen Häkchen auf blauem Grund – als solcher auszumachen ist. Im Gegensatz zu der Fake-Seite ist die offizielle Seite schon seit 2010 online und zählt mit über 80 000 Likes und Follower deutlich mehr Interaktion als der gefälschte Account.
Wenn man die URLs beider Accounts im Editor betrachtet, kann man beim offiziellen Denner-Facebook-Account das Wort «denner» lesen. Die Adresse des Fake-Accounts hingegen besteht nur aus einer langen Kette von Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen: «facebook.com/%F0%9D%98%BF%F0%9D%99%9A%F0%9D%99%A3%F0%9D%99%A3%F0%9D%99%9A%F0%9D%99%A7-%F0%9D%99%81%F0%9D%99%96%F0%9D%99%A3%F0%9D%99%A8--116725871405063».
Vor betrügerischen Gewinnspielen und irreführenden oder verschleierten Geschäftspraktiken warnen unter anderem das Nationale Zentrum für Cybersicherheit NCSC sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco.
Bei Spielangeboten ist auf transparente Teilnahmebedingungen zu achten. Diese geben Auskunft, wer das Gewinnspiel durchführt, wer daran teilnehmen darf, wie lange das Spiel dauert und wie die Gewinner benachrichtigt werden. Derartige Angaben fehlen bei der gefakten Denner-Facebook-Seite.
Seriöse Spielangebote berücksichtigen die Schweizer Gesetzgebung und somit das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Datenschutzgesetz. Zu lizenzierende Spielangebote müssen sich an das Geldspielgesetz halten.
Denner kommt der vom Schweizer Staat geforderten Spieltransparenz nach. Auf seiner Webseite erläutert das Unternehmen die Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen, die in Social-Media-Kanälen angeboten werden.
Zudem warnt der Detailhändler auf seiner Homepage vor betrügerischen Wettbewerben, Umfragen oder Mailings im Namen von Denner, die über diverse Kanäle wie Facebook ausgespielt werden. Denner bittet, bei Unsicherheit den Kundendienst zu kontaktieren, nichts herunterzuladen und keine Daten preiszugeben.
Denner weist auch darauf hin, auf die Sprache und die Wortwahl zu achten. Bei gefälschten Angeboten kommt es immer wieder vor, dass Grammatikfehler enthalten sind oder nicht in der Schweiz gebräuchliche Begriffe verwendet werden. So wird in der Schweiz eher von Denner-Filiale gesprochen und nicht - wie im gefälschten Gewinnspielangebot - von Agentur.
(Stand: 3.5.2023)
Links
Fake-Denner Facebook-Account (archiviert)
Denner: Offizieller Facebook-Account (archiviert)
Denner: Teilnahmebedingungen bei Gewinnspiele auf Social Media Plattformen (archiviert)
Denner: Warnung vor betrügerischen Gewinnspielen (archiviert)
Angaben von Facebook zur Verifikation von Seiten (archiviert)
Schweizer Gesetzgebung:
- Bundesgesetz über Geldspiele (archiviert)
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (archiviert)
- Bundesgesetz über den Datenschutz (archiviert)
Steiger Legal: Regeln für Gewinnspiel und Wettbewerbe, 3.1.2019 (archiviert)
Nationales Zentrum für Cybersicherheit: Betrügerische Gewinnspiele (archiviert)
Seco: Broschüre über missbräuchliche Geschäftspraktiken (Download) (archiviert)
Über dpa-Faktenchecks
Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.
Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an factcheck-schweiz@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.
Schon gewusst?
Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.