Liste der Zutaten muss Insekten ausweisen

7.2.2023, 17:12 (CET)

Eine Entscheidung der Europäischen Union (EU) sorgt seit Wochen für Aufsehen: Am 24. Januar 2023 hat das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille (Acheta Domesticus) die Marktzulassung in der Union erhalten. «Die EU will uns aufzwingen Insekten zu essen», schreibt ein User. Aber wie soll über Insekten als Zutat in Lebensmitteln überhaupt informiert werden?

Bewertung

Hier fehlt Kontext: Insekten oder deren Bestandteile in Lebensmittel unterliegen nach EU-Recht einer Deklarationspflicht und müssen in der Zutatenliste aufgeführt sein. Die Entscheidung liegt also beim Kunden. Auch in der Schweiz sind diese Bestandteile der Lebensmittel verpflichtend für Kundinnen und Kunden auszuweisen.

Fakten

Die EU-Kommission stellte auf Twitter klar: «Jede und jeder kann selbst entscheiden, ob er oder sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kauft oder nicht.» Den Verordnungen (hier und hier) zufolge muss in der Zutatenliste mindestens eine der folgenden Angaben stehen:

- «Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren»

- «Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), getrocknet/pulverförmig»

- «Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)» oder

- «Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)»

Anhand der Zutatenliste können sich Konsumentinnen und Konsumenten sich selbst vergewissern, ob ein Nahrungsmittel Insekten beinhaltet oder nicht. Wenn Produkte Insekten enthalten, dürfen sie auch nicht als vegan oder vegetarisch verkauft werden. Gemäss EU-Recht gehören Insekten zur Kategorie «Lebensmittel, die aus Tieren oder deren Teilen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden». Entsprechend müssen sie auch als Produkte tierischen Ursprungs gekennzeichnet sein.

Die Schweiz, welche von der EU zugelassene neuartige Lebensmittel wie Insekten übernimmt, hat wie die EU eine Deklarationspflicht von Lebensmittelbestandteile. Insekten in Lebensmittel müssen als solche klar bezeichnet werden, teilte eine Mediensprecherin des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Auch Hinweise über mögliche allergische Reaktionen müssen ausgewiesen werden.  

(Stand: 7.2.23)

Links

Facebook-Post (archiviert)

EU-Durchführungsverordnung 2023/5 zu Hausgrillen (archiviert)

EU-Durchführungsverordnung 2023/58 zu Getreideschimmelkäfern (archiviert)

EU-Kommission Twitter-Thread über Insekten in Lebensmitteln (archiviert)

EU-Kommission über Insekten als tierische Produkte (archiviert)

BLV: Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln (archiviert)

BLV: Insekten als Lebensmittel (archiviert)

BLV: Information auf der Lebensmitteletikette (archiviert)

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