Lebensmittelsicherheit

Keine Änderungen am Zulassungsverfahren für immunisierende Tierarzneimittel

02.01.2023, 12:32 (CET), letztes Update: 02.01.2023, 12:34 (CET)

Ein Wechsel der Verantwortlichkeit für die Zulassung und Marktüberwachung von immunisierenden Tierarzneimitteln sorgt für Furor. Die Verfahren bleiben aber unverändert.

Ab Januar 2023 übernimmt Swissmedic Zulassungen und Überwachung der immunisierenden Tierarzneimittel. Dies möchte eine Facebook-Userin am liebsten verhindert wissen. Die künftige Lebensmittelsicherheit wird angezweifelt und wer «ungeimpft bleiben» wolle, müsse künftig auf tierische Produkte verzichten. Doch was ändert sich am Zulassungsverfahren und ist die Lebensmittelsicherheit wirklich gefährdet?

Bewertung

Am Zulassungsverfahren sowie an der Marktüberwachung ändert sich auch im Jahr 2023 nichts. Die Prozedere wird lediglich von einer anderen Behördenstelle ausgeführt, die über entsprechende Kompetenzen und Infrastruktur verfügt. Hierzulande werden nur Tierarzneimittel zugelassen, die auch die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit erfüllen und die gesetzlich vorgegebenen Rückstandshöchstwerte von Tierarzneimitteln nicht überschreiten.

Fakten

Historisch bedingt war bis anhin das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) zuständig für die Zulassung sowie Marktüberwachung von immunologischen Tierarzneimitteln. Ab Januar 2023 übernimmt dies neu das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic.

Methoden zur Qualitätssicherung von immunologischen Tierarzneimitteln haben sich gewandelt. Um Synergien zu nutzen und aufwendige, kostenintensive Aufrüstungen der Infrastruktur des IVI zu vermeiden, wurde die Verantwortlichkeit Swissmedic übertragen. Dieses verfügt bereits über die notwendigen Kenntnisse und die entsprechende Infrastruktur.

Aktuell keine Zulassungsgesuche für mRNA-Impfstoffe für Tiere

Obwohl Swissmedic die Verantwortung über die Zulassungsverfahren und Marktüberwachung der immunologischen Tierarzneimittel übernimmt, bleiben die Verwahren gleich, schreibt Alex Josty von Swissmedic auf Anfrage von Keystone-SDA und dpa.

Aktuell sind mRNA-Impfstoffe in der Schweiz für Tiere weder zugelassen, noch liegt bei den Behörden ein entsprechendes Gesuch vor - das zeigt etwa ein Faktencheck von Mitte Dezember 2022. Swissmedic wiederholte diese Auskunft Ende Dezember noch einmal gegenüber der Keystone-SDA und dpa. Es bleibt ungewiss, wann ein derartiger Impfstoff in der Schweiz auf den Markt kommen soll.

Rückstandshöchstwerte sind reglementiert

Die Europäische Union regelt in der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 zentral die Rückstandshöchstwerte für Arzneimittel, welche in tierischen Lebensmitteln zulässig sind. Die Schweiz übernehme die Werte von der EU in der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen und von Futtermittelzusatzstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft, schreibt der Mediensprecher von Swissmedic.

Bei korrekter Anwendung der Tierarzneimittel ist die Wahrscheinlichkeit äusserst gering, dass eine gesundheitsgefährdende Menge über die Konsumation von tierischen Lebensmitteln in den menschlichen Körper gelangt, schreibt der Mediensprecher. Jeder bei Nutztieren verwendete Wirkstoff muss betreffend der Rückstände abgeklärt und auch genehmigt sein. Die Schweizer Gesetzgebung verlangt einen Beleg, dass die Inhaltsstoffe von Arzneimitteln für Nutztiere Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden und den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entsprechen - auch das hat dpa bereits in einem Faktencheck genauer erläutert.

Zeitspanne muss eingehalten werden

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beteuert, dass die «bestehenden Regelungen und Kontrollsysteme sicherstellen, dass allfällige Rückstände in tierischen Lebensmitteln in der Schweiz im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit keine Gefährdung darstellen.» Das schrieb die BLV-Mediensprecherin Estelle Hain auf Anfrage von Keystone-SDA und dpa.

Von der letzten Anwendung des Tierarzneimittels bis zur Nutzung des tierischen Lebensmittels muss die für das Arzneimittel vorgeschriebene Zeitspanne eingehalten werden. Diese stellt sicher, dass die gesetzlich geregelten Höchstkonzentrationen von Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln nicht überschritten werden. Anschliessend gibt es noch staatliche Kontrollmechanismen, die dies sicherstellen sollen.

Gemäss dem Schweizer Tierschutzgesetz haben kranke Tiere Anspruch auf eine fachgerechte Behandlung. Daher sei ein vollständiger Arzneimittelverzicht in der Tierhaltung nicht möglich, schreibt Mediensprecherin Hain.

(Stand: 2.1.2023)

Links

Schweizer Bundesrat: Medienmitteilung über den Transfer der immunologischen Tierarzneimittel zu Swissmedic (23.11.2022) (archiviert)

Swissmedic: Medienmitteilung über den Transfer der immunologischen Tierarzneimittel zu Swissmedic (23.11.2022) (archiviert)

EU: Verordnung (EG) Nr. 470/2009 (archiviert)

Bundesrecht: Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen und von Futtermittelzusatzstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft (VRLtH) (archiviert)

BLV: Rückstände in Tierarzneimittel (archiviert)

dpa-Faktencheck: Swissmedic entwickelt keine Impfstoffe, sondern prüft deren Zulassung (19.12.2022)

Beitrag auf Facebook (archiviert)

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