Bis ins Jahr 2031 bestehende Paragraphen stehen am 28. November nicht zur Abstimmung

26.11.2021, 11:47 (CET)

Am 28. November 2021 wird in der Schweiz zum zweiten Mal über das Covid-19-Gesetz abgestimmt. Konkret geht es um Änderungen vom 19. März. Auf Facebook (archiviert) wird behauptet, dass bei einem Ja der Bundesrat bis ins Jahr 2031 über das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben bestimmen werde. Zudem kursiert ein Foto von Stimmzetteln mit dem Kommentar, dieser wäre irreführend, da das Covid-Zertifikat – worum es hauptsächlich ginge – auf dem Zettel nicht aufgelistet ist.

Bewertung

Alle zur Abstimmung stehenden Gesetzesänderungen sind im Abstimmungsbüchlein aufgeführt. Die Artikel des Covid-Gesetzes, die bis ins Jahr 2031 gelten, sind nicht darunter. Der auf dem Stimmzettel abgedruckte Gesetzestitel entspricht dem, der für die den Änderungen vorangegangene Botschaft ans Parlament verwendet wurde.

Fakten

Beim Referendum wird nur über die Gesetzesänderungen vom März 2021 abgestimmt. Keiner der davon betroffenen Artikel hat eine Geltungsdauer bis 2031. Diese sind bereits seit dem 19. Dezember 2020 in Kraft und dagegen wurde kein Referendum ergriffen. Auch wenn am 28. November die Mehrheit die Änderungen ablehnt, bleiben ältere Paragraphen des Covid-Gesetzes bestehen.

Der Bundesrat gab den Gesetzesänderungen vom 19. März den Titel, wie er nun auch auf dem Stimmzettel abgedruckt ist. In der Botschaft, die der Bundesrat am 17. Februar 2021 verabschiedete, war noch nichts von einem Genesungs- oder Impfnachweis respektive einem Covid-Zertifikat zu lesen.

Die Räte fügten dies erst im Laufe der Verhandlungen während der Frühjahrssession 2021 hinzu. Den ursprünglichen Titel des Gesetzes inklusiv Untertitel vom Februar behielt das Parlament trotz zahlreicher Änderungen bei.

Auch in der Mitteilung, dass das Referendum zustande gekommen sei, wurde der Untertitel vom Februar abgedruckt. Der Titel auf den Stimmzetteln entspricht also der ursprünglichen Variante von Regierung und Parlament. Der Bund schreibt, dass bei Abstimmungsfragen jeweils «die offizielle Überschrift des Erlasses vom Parlament» übernommen werde. Details sind im Abstimmungsbüchlein beschrieben, dabei wird auch über das Zertifikat informiert.

Mit der Gesetzesänderung im März wurde die rechtliche Basis für das international anerkannte Covid-Zertifikat geschaffen. Fällt diese weg, können keine Zertifikate mehr ausgestellt werden, auch nicht für Auslandreisen und -aufenthalte, heisst es im Abstimmungsbüchlein.

Wie das Zertifikat in der Schweiz eingesetzt wird, regelt die Covid-19-Verordnung besondere Lage. Diese beruht aber auf dem Epidemiengesetz. Gegen Verordnungen kann kein Referendum ergriffen werden. Dazu hat die Deutsche Presse-Agentur bereits Faktenchecks veröffentlicht.

(Stand: 24.11.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Bundesgesetz: Covid-Gesetz (archiviert)

Bundesgesetz: Epidemiengesetz (archiviert)

Covid-19-Verordnung besondere Lage (archiviert)

Bundesrat: Botschaft zu den Covid-19-Gesetzesänderungen, 17.02.2021 (archiviert)

Bundesrat: Abstimmungsbüchlein 28.11.2021 (Download) (archiviert)

EDI: Fragen und Antworten zur Abstimmung (archiviert)

Bundesversammlung: Bundesgesetz: Covid-19-Gesetz, 18.12.2020 (archiviert)

Bundesversammlung: Bundesgesetz: Covid-19-Gesetz, 19.03.2021 (archiviert)

Bundeskanzlei: Referendum zustande gekommen, 16.08.20201 (archiviert)

Bundeskanzlei: Medienmitteilung Referendum zustande gekommen, 17.08.2021 (archiviert)

Parlament: Verlauf der parlamentarischen Beratung, Frühjahressession 2021 (archiviert)

Faktencheck dpa: Bundesrätliche Verordnungen sind verbindlich rechtskräftig

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: factcheck-schweiz@dpa.com