Covid-Regelungen in Fussballstadien und Restaurants nicht vergleichbar

12.11.2021, 16:34 (CET)

Die Umsetzung der 3G-Regel verändert sich mit der Entwicklung der epidemiologischen Situation laufend. Ein Sharepic (archiviert) setzt die Abstandsregel für die Zuschauerinnen und Zuschauer eines Fussballspiels mit dem Besuch eines Restaurants gleich. Während im Fussballstadion 20 000 Personen ohne Abstand zugelassen seien, müsse der Tischabstand in Restaurants gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) 1,5 Meter betragen. «LOGISCH! ODER??????», wird das kommentiert.

Bewertung

Der Vergleich lässt die Tatsache aus, dass sämtliche Zuschauerinnen und Zuschauer für den Besuch eines Fussballspiels mit 20 000 Personen ein Covid-Zertifikat vorweisen mussten. Hingegen mussten Restaurantbesucher zum Zeitpunkt des Facebook-Posts im August 2021 weder getestet noch genesen oder gegen Covid-19 geimpft sein, um sich im Innern aufzuhalten.

Fakten

Mit den Öffnungsschritten Ende Juni 2021 wurden die Vorschriften für Veranstaltungen gelockert. So waren auch wieder Veranstaltungen mit mehr als 10 000 Personen gestattet, sofern die kantonalen Behörden den Event bewilligten. Sämtliche Besucherinnen und Besucher müssen aber bei solchen Grossveranstaltungen ein Covid-Zertifikat vorweisen.

Unter diesen Bedingungen sind auch Fussballveranstaltungen mit 20 000 Zuschauerinnen und Zuschauern seit Ende Juni gestattet. Aufgrund der Zertifikatspflicht gelten keine weiteren Einschränkungen.

Kundinnen und Kunden eines Restaurants hingegen mussten zum Zeitpunkt des Facebook-Posts Ende August kein Zertifikat vorweisen. Dafür galten weiterhin die Abstandsregelung der Tische, die Sitzpflicht bei der Konsumation und die Maskenpflicht beim Verlassen des Tisches. Die Zertifikatspflicht im Innern der Restaurants wurde erst Mitte September eingeführt.

Die unterschiedlichen Abstandsregelungen bei Grossveranstaltungen können nicht mit dem Besuch in einem Restaurant gleichgesetzt werden, ohne dabei die unterschiedliche Anwendung des Covid-Zertifikats zu erwähnen. Der Aufenthalt in Innenräumen birgt außerdem ein höheres Risiko für eine Ansteckung als eine Begegnung im Aussenbereich. Der Bundesrat schreibt, bei zertifikatspflichtigen Anlässen würden «nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein». Damit reduziere sich das Übertragungsrisiko stark.

Anfang Oktober 2021, als das Sharepic immer noch weiterverbreitet wurde, galten wiederum andere Covid-Regelungen im Gastgewerbe. Seit dem 13. September müssen auch Restaurantbesucherinnen und -besucher ein Zertifikat vorweisen, wenn sie sich im Innern aufhalten wollen. Dafür haben Gastronominnen und Gastronomen keine Auflagen bezüglich der Tischabstände mehr. Auch im Aussenbereich fielen die Abstandsregelungen, sofern dieser ebenfalls auf Personen mit Zertifikat beschränkt ist. Gastronomiebetriebe dürfen im Aussenbereich auch weiterhin Menschen ohne Zertifikat bewirten, dabei muss aber der behördlich vorgeschriebene Tischabstand weiterhin eingehalten sein.

(Stand: 12.11.2021)

Links

Facebook-Post vom August (archiviert)

Facebook-Post vom Oktober (archiviert)

Medienmitteilung Bundesrat: Ausdehnung Zertifikatspflicht, 8.9.2021 (archiviert)

Medienmitteilung Bundesrat: Öffnungsschritte Ende Juni 2021, 23.6.2021 (archiviert)

SFV: Anpassungen der Schutzkonzepte, 13.9.2021 (archiviert)

SFV: Anpassungen der Schutzkonzepte, 24.6.2021 (archiviert)

Archivierte Fassung von Gastrosuisse: Schutzkonzept für Gastgewerbe, 9.9.2021

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