Angebliches Gewinnspiel ist unseriös und stammt nicht von Lidl
7.10.2021, 14:15 (CEST)
Es sei ganz einfach: Man zähle ein paar Enten und erhalte dafür 1000 Euro. So verspricht es ein angebliches Gewinnspiel auf Facebook (archiviert). Das Profilbild des Posters mit dem Marken-Logo der Handelskette Lidl soll glauben machen, dass es sich um ein seriöses Gewinnspiel handelt. «Wie viele Enten sind auf dem Bild?», heißt es im Posttext. «Überraschung von Lidl Deutschland, wählen wir einen glücklichen Gewinner, der es richtig gemacht hat, mit einem Gesamtpreisgeld von 1.000 €.» Ist das glaubwürdig?
Bewertung
Dies ist kein seriöses Gewinnspiel. Es stammt auch nicht von Lidl. Das Logo der Handelskette wird missbräuchlich verwendet.
Fakten
Der Facebook-Post ist verwirrend: Einerseits soll die Seite angeblich «Lidl Schweiz» gehören, anderseits wirbt er für ein Gewinnspiel von «Lidl Deutschland». Die Deutsche Presse-Agentur hat bereits widerlegt, dass «Lidl Deutschland» ein solches Gewinnspiel lanciert hat. Ein anderer Facebook-Post gibt das Gewinnspiel als von Lidl Schweiz lanciert aus.
Auffällig ist ausserdem, dass die vermeintliche Lidl-Schweiz-Facebook-Seite mit dem angeblichen Gewinnspiel erst seit Ende September 2021 so heisst und zuvor einen anderen Titel trug, der gar nicht mit Lidl zu tun hatte. Diese Information kann man der Rubrik «Seitentransparenz» auf der Facebook-Seite entnehmen. Das ist ein starker Hinweis darauf, dass mit den Posts etwas nicht stimmt.
Im Gegensatz zu dieser Fake-Seite ist die offizielle Seite der Handelskette in der Schweiz schon seit Jahren online. Dass Facebook sie als echt anerkannt hat, erkennt man an dem Verifikationsabzeichen, einem kleinen weissen Häkchen auf blauem Grund. Ein solches blau-weisses Häkchen ist bei sehr grossen Unternehmen durchaus üblich. Auch dementierte Lidl Schweiz auf Anfrage von Keystone-SDA, dass das Gewinnspiel von Lidl stamme: «Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Lidl Schweiz», sagte die Kommunikationsleiterin von Lidl Schweiz, Corina Milz.
Mit verbotenen Mitteln wird bei diesem angeblichen Gewinnspiel versucht, Menschen ihre Daten abzuluchsen. Die Macher der Seite fordern in Kommentaren die teilnehmenden User auf, sich für das angebliche Gewinnspiel zu registrieren.
Klickt man auf den Link zur Registrierung, gelangt man auf eine neue Seite, die sowohl in deutscher als auch in niederländischer Sprache zu einem weiteren Registrierungslink führt und kein Impressum führt. Folgt man diesem Link, ist man auf einer Seite, auf der man Name und Email angeben soll. Dort ist auf einmal von einem Gewinn von nur noch 500 Euro die Rede. Die Angaben im Impressum dieser Seite haben keinen Bezug zu Lidl Schweiz. Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert auf, persönliche Daten nur bei seriösen Angeboten und gesicherten Websites anzugeben.
Da es sich beim angeblichen Angebot per Definition um ein Gratisspiel handelt, fällt es nicht unter das Geldspielgesetz und ist somit in der Schweiz nicht genehmigungspflichtig. Dennoch müssen seriöse Spielangebote das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb berücksichtigen. Dieses verbietet unrichtige und irreführende Angaben, aggressive Verkaufsmethoden und Gewinnversprechungen, deren Einlösung an einen Warenkauf, eine kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummer oder eine Veranstaltungsteilnahme gebunden sind.
Bei Spielangeboten ist besonders auf eine transparente Teilnahmebedingung zu achten. Diese gibt Auskunft, wer das Gewinnspiel durchführt, wer daran teilnehmen darf, wie lange das Spiel dauert und wie die Gewinnerbenachrichtigung erfolgt. Seriöse Anbieter informieren zudem transparent über den Umgang mit personenbezogene Daten, da sie dem schweizerischen Datenschutzgesetz unterliegen. Bei der gefakten Lidl-Schweiz-Facebook-Seite gibt es keinerlei Angaben, wer die Seite betreibt - bei der offiziellen Seite sehr wohl.
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gibt Empfehlungen ab über die Gestaltung einer Unternehmens-Website und somit über die Aufmachung solcher Angebote. In einer Checkliste wird den Unternehmen nahegelegt, die Informationspflicht ihres Unternehmens einzuhalten, angemessen und rechtmässig mit Kundendaten umzugehen und Angebote transparent und vollständig zu beschreiben. Angaben zu Vertragsabschlüssen müssen ebenfalls transparent und rechtmässig sein.
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit NCSC warnt vor betrügerischen Gewinnspiele. Man solle solche Nachrichten kritisch betrachten. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco veröffentlichte eine Broschüre über irreführender oder verschleierte Geschäftspraktiken und mahnt zu Vorsicht.
(Stand: 7.10.2021)
Links:
Offizielle Facebook-Seite Lidl Schweiz
Angaben von Facebook zur Verifikation von Seiten (archiviert)
Fake-Gewinnspiel auf zweiter Seite (archiviert)
Fake-Gewinnspiel auf Registrierungsseite (archiviert)
Impressum der Registrierungsseite (archiviert)
Bundesamt für Justiz: Merkblatt Gratisspiel (Download) (archiviert)
Steiger Legal: Regeln für Gewinnspiel und Wettbewerbe, 03.01.2019 (archiviert)
Schweizer Gesetzgebung:
- Bundesgesetz über Geldspiele (archiviert)
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (archiviert)
- Bundesgesetz über den Datenschutz (archiviert)
WBF: Empfehlung zu einer Website (archiviert)
WBF: Checkliste Online-Auftritt (Download) (archiviert)
Nationales Zentrum für Cybersicherheit: Betrügerische Gewinnspiele (archiviert)
Seco: Broschüre über missbräuchliche Geschäftspraktiken (Download) (archiviert)
Konsumentenschutz: Broschüre Vorsicht Betrug (archiviert)
dpa-Faktencheck: Das «Enten-Gewinnspiel» stammt nicht von der Handelskette Lidl
Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: factcheck-schweiz@dpa.com