Covid-Gesetz dient als rechtliche Grundlage für das Zertifikat

5.10.2021, 16:06 (CEST), letztes Update: 5.10.2021, 16:51 (CEST)

In der Schweiz muss man in verschiedenen Situationen des täglichen Lebens das sogenannte Covid-Zertifikat vorzeigen. Doch die Rechtsgrundlage für die Verwendung des Zertifikats wird in Sozialen Medien in Frage gestellt: «Ich habe kein Zertifikat und Sie haben keine gesetzliche Grundlage, ein solches zu verlangen. Tut mir leid für Sie.» (archiviert)

Bewertung

Die Zertifikatspflicht basiert auf dem Covid-19-Gesetz, das der Bundesrat beschlossen hat. Die Kontrolle der notwendigen Dokumente obliegt den Veranstalterinnen und Veranstalter.

Fakten

Das Covid-19-Gesetz dient als gesetzliche Grundlage für die Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie. Es ist auch die rechtliche Basis für das Covid-Zertifikat. In der sogenannten «Covid-19-Verordnung besondere Lage» ist beschrieben, wie die Verwendung des Zertifikats von September an ausgeweitet wird.

Betreiber werden in der Verordnung dafür verantwortlich gemacht, Schutzkonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Auch obliegt ihnen die Kontrolle der Covid-Zertifikate von Besucherinnen und Besuchern. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt, zur Überprüfung der Gültigkeit des Zertifikates sei jeweils ein Ausweisdokument mit Foto wie etwa eine Identitätskarte oder ein Pass vorzuweisen. Die Kantone wiederum sind zuständig dafür, dass die Schutzkonzepte von den Organisatoren eingehalten werden.

Bei welchen Anlässen das Covid-Zertifikat zum Einsatz kommt, hängt stark von der epidemiologischen Lage ab. Der Bundesrat dehnte im September 2021 die Zertifikatspflicht aus. Der Aufenthalt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen ist seit dem 13. September nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat möglich. Eine detaillierte Übersicht der aktuell gültigen Massnahmen und Verordnungen ist beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) nachzulesen.

Seit Ende Juni 2021 besteht bereits eine Zertifikatspflicht für Grossveranstaltungen und Discos. Die im September erweiterte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet.

(Stand: 5.10.2021)

Links

Telegram-Beitrag (archiviert)

Covid-Gesetz (archiviert)

Covid-19-Verordnung Zertifikate (archiviert)

Covid-19-Verordnung besondere Lage (archiviert)

BAG: Covid-Massnahmen und -Verordnungen, Stand Ende September 2021 (archiviert)

Medienmitteilung Bundesrat: Ausdehnung Zertifikatspflicht, 08.09.2021 (archiviert)

Medienmitteilung Bundesrat: Öffnungsschritte Ende Juni 2021, 23.06.2021 (archiviert)

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