Bei mehreren Infektionskrankheiten ist Selbstisolation verpflichtend
7.9.2021, 12:29 (CEST), letztes Update: 7.9.2021, 12:38 (CEST)
Derzeit gelten an einigen Orten die «3G»: Menschen dürfen gewisse Anlässe oder Lokale nur aufsuchen, wenn sie negativ auf Sars-CoV-2 getestet, gegen das Virus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Doch wie sieht es bei anderen Infektionskrankheiten aus? Ein Sharepic (archiviert) listet etliche Erreger auf, für die angeblich keine Insolations- oder Nachweispflicht in Deutschland besteht. Stimmt das?
Bewertung
Die Behauptung enthält Fehler. Deutschland kennt verpflichtende Massnahmen zur Eindämmung diverser ansteckender Krankheiten – Isolation gehört ebenfalls dazu. Bei Masern etwa müssen Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal beim Eintritt einen Nachweis einer überstandenen Erkrankung erbringen oder eine Impfung nachweisen.
Fakten
Etliche der im Sharepic aufgeführten Krankheiten sind in Deutschland meldepflichtig. Bei einigen ist sogar eine Isolation zur Eindämmung vorgeschrieben - beispielsweise bei Tuberkulose, Ebola oder beim hämorrhagischen Fieber. Erkrankte dürfen folglich keine Restaurants, Bars, Kinos oder Einkaufszentren besuchen.
Auch bei Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion oder auf Keuchhusten, Röteln, Scharlach, Mumps oder Diphtherie dürfen Betroffene keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen besuchen. An Meningitis Erkrankte müssen sofort ins Spital und werden dort für 24 Stunden isoliert.
Zur Eindämmung der Masern ist seit dem 1. März 2020 in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Demnach müssen Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule geimpft sein oder einen Nachweis erbringen, dass sie von der Krankheit genesen sind. Dies gilt auch für das Kindergarten- und Schulpersonal. Damit soll eine möglichst hohe Impfquote – 95 Prozent – erzielt werden.
Die Übertragungswege sind je nach erwähnter Krankheit unterschiedlich. HI-Viren werden über Körperflüssigkeiten übertragen. Um Geschlechtskrankheiten wie HIV, Hepatitis B und C, Syphilis, Gonorrhö oder Chlamydien einzudämmen, verfolgt Deutschland die Strategie, das Wissen über die Krankheit mittels Beratungsangebote und Teststellen auszubauen.
Bei Infektionen, die sich nach aktuellem Wissensstand nicht von Mensch zu Mensch übertragen wie die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, ist keine Isolation vorgesehen. Da aber Übertragungen über Bluttransfusionen möglich sind, sind Betroffene und verdächtige Personen von Blutspenden ausgeschlossen.
Auch das West-Nil-Fieber wird über Bluttransfusionen übertragen. Hier gelten ähnliche Vorsichtsmassnahen. Dies betrifft auch Infizierte mit Zikaviren, die ebenfalls über Bluttransfusion und über sexuelle Kontakte übertragen werden. Das Dengue-Fieber, Borreliose und Hantaviren können nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden.
Das Krim-Kongo-Virus kommt in Deutschland höchst selten vor. Gefährdet ist medizinisches Personal mit engem Kontakt zum Infizierten. Auch Tollwut ist höchst selten, zudem gilt die Wahrscheinlichkeit der Mensch-zu-Mensch-Übertragung als gering.
Bei Infektionskrankheiten wie Konjunktivitis, Pneumokokken, Grippe oder Pfeifferschem Drüsenfieber wird Erkrankten geraten, Abstand zu anderen Menschen zu halten. Es sind aber sonst keine verpflichtende Schutz- und Hygienemassnahmen vorgeschrieben.
Fazit: Massnahmen zur Eindämmung gewisser Krankheiten sind in Deutschland nicht neu. Eine Covid-19-Infektion ist hierbei absolut keine Ausnahme.
(St1nd: 7.9.2021)
Links
Meldepflichtige Krankheiten (archiviert)
Hämorrhagisches Fieber (archiviert)
Strategie zur Eindämmung von HIV und anderen STI (archiviert)
Creutzfeld-Jakob-Krankheit (archiviert)
Pfeiffersches Drüsenfieber (archiviert)
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