Geimpfte, Getestete und Genesene dürfen zur 1.-August-Feier im Kanton Zug

29.7.2021, 14:12 (CEST)

Für den anstehenden Nationalfeiertag haben mehrere Städte und Gemeinden ein verkürztes Programm aufgrund der Covid-Pandemie vorgesehen – oder die Feiern komplett abgesagt. Die geplante Feier in der Stadt Zug gibt dwerweil in den sozialen Medien (archiviert) zu reden. Angeblich sollen nur geimpfte Personen Zugang zu den Feierlichkeiten haben. «Der Kanton Zug lässt für die Feiern des wichtigsten Nationalfeiertags der Schweiz am 01.08.2021 nur Menschen zu, die eine Impfung nachweisen können», behauptet ein User.  

Bewertung

Die Behauptung ist falsch. Für die Feierlichkeiten auf dem Landsgemeindeplatz in Zug sind alle Personen mit einem gültigen Covid-19-Zertifikat zugelassen. Dieses Dokument erhält man nicht nur nach der vollständigen Covid-19-Impfung, sondern auch bei einem negativen Corona-Testergebnis oder bei einer durchgemachten Erkrankung. Wer nicht geimpft ist, kann also dennoch am 1.-August-Fest in Zug teilnehmen.

Fakten

Veranstaltungen zu Covid-Zeiten müssen etliche behördliche Vorschriften berücksichtigen. Seit dem 26. Juni 2021 können Grossveranstaltungen ohne Kapazitätsbeschränkungen und ohne Maskenpflicht durchgeführt werden. An solchen Veranstaltungen muss jedoch jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ein Covid-Zertifikat vorweisen können.

Ein «Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat», schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Zertifikate werden seit dem 7. Juni 2021 ausgestellt.

Damit die Stadt Zug trotz Pandemie die Festlichkeiten am Nationalfeiertag durchführen kann, wird das Festgelände nur für Personen mit einem Covid-Zertifikat zugänglich sein. Damit müssen die Veranstalter keine Teilnahmebeschränkung vornehmen, sondern können die Feier für alle zugänglich machen.

Die Regelung betrifft zudem lediglich den unteren Landsgemeindeplatz in Zug. Dieter Müller von der Stadt Zug sagte auf Anfrage, die Festlichkeiten könnten akustisch und optisch auch vom oberen Landsgemeindeplatz verfolgt werden – die Distanz zum Geschehen sei einfach grösser. Der obere Platzbereich sei für Passanten und Besuchende der dortigen Restaurants offen, sagte der Kommunikationsbeauftragte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Ansonsten wird das Covid-19-Zertifikat nicht eingesetzt während der Nationalfeier. Gemäss dem Zuger Brauchtum ist gleichzeitig Tag der Offenen Tür in den Museen. Da gelten laut Dieter Müller die Schutzkonzepte der einzelnen Museen. Folglich müssen Besucherinnen und Besucher sich entweder vorgängig anzumelden und/oder in den Ausstellungen eine Maske tragen. Je nach Nachfrage können Wartezeiten entstehen.  

Die Stadt wollte den Nationalfeiertag gebührend begehen, aber ohne Besuchereinschränkung, so Müller. Aufgrund der Covid-Situation sind solche Festlichkeiten nur mit einer Besucherbeschränkung möglich oder alle Besucherinnen und Besucher müssen ein Zertifikat vorweisen. Ansonsten hätte der Anlass absagen werden müssen, was nicht im Sinne der Veranstalter war.  

Der im Facebook-Post verlinkte «20 Minuten»-Artikel gibt die Bedingungen zur den Festlichkeiten in der Stadt Zug korrekt wieder.

(Stand: 29.07.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Medienmitteilung Bundesrat: Neue Regelung für Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat, 23.06.2021 (archiviert)

BAG: Covid-Zertifikat (archiviert)

BAG: FAQ zur Anwendung des Covid-Zertifikats (archiviert)

Zug Tourismus: 1. August Feier in Zug (archiviert)

Stadt Zug: 1.-August-Feier (archiviert)

Stadt Zug: Programm 1.-August-Feier (archiviert)

Stadt Zug: Brauchtum Schweizer Nationalfeiertag in Zug (archiviert)

20 Minuten: Artikel zu den 1.-August-Festlichkeiten in Zug, 24.07.2021 (archiviert)

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