Bundesrat hat korrekt zur Abstimmung über das Covid-Gesetz informiert

18.6.2021, 15:18 (CEST)

Das Abstimmungsbüchlein dient vielen Schweizerinnen und Schweizern zur Meinungsbildung. Doch das rote Büchlein wird auch immer wieder kritisiert. So werden in einem Facebook-Post (hier archiviert) dem Bundesrat «Taschenspielertricks» vorgeworfen. Er soll die heiklen Artikel 3a, 3b und 6a des Covid-Gesetzes erst Ende März hinzugefügt und diese nicht im Abstimmungsbüchlein abgedruckt haben. Ebenso wird suggeriert, dass es in der Abstimmung auch um die Covid-19-Impfung gehe, obwohl der Bundesrat genau das Gegenteil festhielt.

BEWERTUNG

Die Behauptung ist falsch. Gegenstand der Abstimmung vom 13. Juni 2021 war der ursprüngliche Gesetzestext vom 25. September 2020, der auch korrekt im Abstimmungsbüchlein abgedruckt wurde. Über die nachträglich hinzugefügten Artikel, die in einem Zusammenhang mit der Impfung stehen, wurde hingegen bislang nicht abgestimmt.

FAKTEN

Gegen das Covid-19-Gesetz, welches das Parlament am 25. September 2020 verabschiedete, wurde das Referendum ergriffen. Darüber haben die Schweizerinnen und Schweizer am 13. Juni 2021 abgestimmt. Folglich ist es korrekt, dass im Abstimmungsbüchlein genau dieser Text steht, obwohl seither zweimal Änderungen vorgenommen wurden. Gegen die erste vom 18. Dezember 2020 wurde kein Referendum ergriffen, gegen die zweite vom 19. März 2021 bisher auch nicht. Die Schweizer Bevölkerung befand folglich über die Grundlage des Covid-Gesetzes.

In der Medienmitteilung zur Abstimmungsvorlage vom 12. April 2021 schreibt der Bundesrat: «Dabei geht es hingegen nicht um die Covid-Impfung». In der Version vom 25. September 2020 wird die Impfung nicht erwähnt. Die Artikel, die im Zusammenhang mit der Impfung stehen, wurden Ende März 2021 vom Parlament hinzugefügt. Damit waren sie nicht Bestandteil der Abstimmung vom 13. Juni 2021.

Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Covid-Impfzertifikate und regelt die Rechte von geimpften Personen. Die letzten Änderungen betreffen ebenso wenig die Impfung an sich. «Impfstoffe werden auch während der Pandemie erst zugelassen, wenn sie sicher sind», schreibt der Bundesrat.

Im Vorfeld der Abstimmung hat der Bundesrat über die Veränderungen im Covid-Gesetz informiert. «Wenn es die Bekämpfung der Pandemie oder die Bewältigung der Krise erfordert, können Bundesrat und Parlament weitere Änderungen des Gesetzes beschliessen oder die Geltungsdauer von Bestimmungen verlängern.» Dies steht im Abstimmungsbüchlein. Zudem ist am Schluss ein Abschnitt explizit zur Impfung aufgeführt: «Die Impfung ist nicht Gegenstand des Covid-19-Gesetzes. Sie wird im Epidemiengesetz geregelt, das 2016 in Kraft getreten ist.» Am Schluss wird betont, dass es in der Schweiz keine Impfpflicht gibt.

Gegen die Änderungen vom März wurde ein weiteres Referendum ergriffen. Unterschriften können noch bis zum 8. Juli gesammelt werden.

(Stand: 18.06.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Covid-19-Gesetz (archiviert)

Bundeskanzlei: FAQ zur Abstimmung zum Covid-19-Gesetz, 22.05.2021 (Download) (archiviert)

Medienmitteilung Bundesrat, 12.04.2021 (archiviert)

Abstimmungsbüchlein 13. Juni 2021 (Download) (archiviert)

Covid-Gesetz-Nein: Referendum 2 (archiviert)

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