Glacé darf auf dem Markt auch während der Pandemie im Cornet verkauft werden

23.04.2021, 19:03 (CEST)

In Zeiten der Corona-Pandemie ist es üblich, auch auf einen Markt im Freien Hygienemassnahmen wie Maskenpflicht und Abstandhalten zu treffen – aber darf man nicht einmal mehr sein Glacé aus dem Cornet schlecken? Ein angeblich neues Reglement zum Glacéverkauf auf dem Markt der Gemeinde Bauma im Kanton Zürich sorgt für Aufregung in den sozialen Medien: In einem Facebook-Post (hier archiviert) wird behauptet, dass nach Aussage eines Verkäufers Glacé sowie Zuckerwatte nur noch in verschliessbaren Plastikboxen verkauft werden dürfen. «Nur so ist, gemäss BAG, der Verkauf von Soft-Eis und Zuckerwatte als «Take-Away» zulässig», heisst es im Post. Ist dem tatsächlich so?

BEWERTUNG: Die Behauptung ist irreführend. Eine derartige Regelung existiert nicht. Zudem erlässt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) keine Regelungen für Lebensmittel.

FAKTEN: Das Bundesamt für Gesundheit ist gar nicht für die Erarbeitung und die Einhaltung von Schutzkonzepten im Lebensmittelbereich zuständig – sondern das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Das BLV ist verantwortlich für die Sicherheit der Lebensmittel, die Kantone vollziehen die Vorschriften.

«Die aufgeführten Regelungen gibt es nicht», teilte Doris Schneeberger von der Medienstelle des BLV auf Anfrage von Keystone-SDA mit. «Nach Rücksprache mit dem zuständigen kantonalen Labor in Zürich (KLZH) wird [dies] auch nicht wie im [Facebook-Post aufgeführt] vollzogen.»

Das kantonale Labor in Zürich (KLZH) ist unter anderem für die Einhaltung der Lebensmittelsicherheit zuständig und führt dazu Inspektionen und Laboruntersuchungen durch. Zudem kontrollieren sie die Bestimmungen zu Verpackungen. Für den Verkauf von Lebensmittel im Freien hat das KLZH schon Regelungen getroffen. Einsicht in die Regeln gibt das Kanton Zürich hier, die aktuellen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit sind auf den Februar 2020 datiert. Zu diesem Zeitpunkt hatten weder die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch von Sars-CoV-2 als Pandemie eingestuft noch der Bundesrat die ausserordentliche Lage erklärt.

Das KLZH hat die Vorschriften zum Verkauf von Glacé und Zuckerwatte auf einem Markt während der Pandemie nicht geändert. Die Regelung umfasst unter anderem die Bereiche einer hygienischen Anlieferung der Lebensmittel, die Lagerung sowie deren Schutz vor Verderb, und die Hygiene der Arbeitsfläche und des Verkaufs.

Fazit: Auch während der Corona-Pandemie dürfen Marktbesucher ein Glacé im Cornet sowie eine Zuckerwatte am Stiel geniessen.

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Links:

Facebook-Post: https://www.facebook.com/bodenmann.alex/posts/10225321485334599 (archiviert: https://archive.ph/QbrPg)

Gemeinde: http://www.bauma.ch/de/verwaltung/aemter/?amt_id=14464 (archiviert: https://archive.ph/nlAxT)

Kantonales Labor Zürich (KLZH):

- Aufgabenbereiche: https://www.zh.ch/de/gesundheitsdirektion/kantonales-labor.html (archiviert: https://archive.ph/LI9Re)

- Lebensmittel: https://www.zh.ch/de/gesundheit/lebensmittel.html (archiviert: https://archive.ph/co9hh)

- Dokumente zum Umgang mit Lebensmittel: https://www.zh.ch/de/gesundheit/lebensmittel/umgang-lebensmittel.html#-942965351 (archiviert: https://archive.ph/YM1b4)

- Reglement Kanton Zürich Verkauf von Lebensmittel im Freien: https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/gesundheit/lebensmittelkontrollen/md_00082.pdf (archiviert: http://dpaq.de/idZ90)

WHO erklärt Corona als Pandemie: https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/transcripts/who-audio-emergencies-coronavirus-press-conference-full-and-final-11mar2020.pdf?sfvrsn=cb432bb3_2 (archiviert: http://dpaq.de/DOxgU)

Medienmitteilung Bundesrat zur ausserordentlichen Lage (16.03.2020): https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-78454.html (archiviert: http://dpaq.de/cyU7k)

Faktencheck dpa Einstufung Sars-CoV-2 als Pandemie: https://dpa-factchecking.com/switzerland/210219-99-506932/

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