Maskenpflicht gilt im Saarland auch in der Zahnarztpraxis

12.08.2020, 13:04 (CEST)

Gilt im deutschen Bundesland Saarland nicht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen? Ein Foto zeigt einen Infozettel, der angeblich in einer Zahnarztpraxis in der deutschen Gemeinde Bous (Saarland) ausgehängt wurde. Mit diesem fordert der Zahnarzt seine Patienten auf, in seiner Praxis bitte keinen Mundschutz zu tragen. Zur Erläuterung heisst es: «Hier gilt die behördliche Anordnung nicht und ich kann diesen hygienischen Unsinn mit dem Mundschutz aus fachlichen wie hygienischen Gründen nicht nur nicht unterstützen, sondern lehne dies komplett in Laienhänden und erstrecht in der Öffentlichkeit ab» (Sic!).

BEWERTUNG: Der Aushang ist echt. Doch die Behauptung, in einer deutschen Zahnarztpraxis gelte nicht die behördliche Anordnung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ist falsch. Der Aushang musste darum unterdessen entfernt werden.

FAKTEN: In der saarländischen Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 29. Mai 2020 (gültig ab 1. Juni 2020) ist in Paragraf 2 (2.4) explizit notiert, dass die Besucher von Zahnarztpraxen verpflichtet seien, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – «sofern gesundheitliche Gründe oder die Art der Leistungserbringung nicht entgegenstehen». Auch den nachfolgend in Kraft getretenen Verordnungen ist eben dies zu entnehmen (Verordnungen vom 12. Juni, 26. Juni, 10. Juli, 24. Juli, 8. August - letztere ist die derzeit gültige).

Ein saarländischer Zahnarzt behauptete jedoch auf einem Aushang, die behördliche Anordnung gelte in seiner Praxis nicht. Der Aushang, der offenbar von Dritten fotografiert und im Netz verbreitet wurde, ist echt. Im Internet findet sich eine Webseite des saarländischen Zahnarztes; Seitendesign und Praxislogo entsprechen der Aufmachung des Aushangs. Der Arzt selbst hat sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bislang nicht dazu geäussert. 

Eine Sprecherin der saarländischen Gemeinde Bous, in der der Arzt niedergelassen ist, bestätigt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur ebenfalls die Existenz der Praxis – und des irreführenden Aushanges: Sie wisse darum. Doch die Behauptung stimme definitiv nicht, bestätigt sie. Auch in Zahnarztpraxen gelte die Maskenpflicht. Örtliche Behörden hätten darum erwirkt, dass der Aushang abgenommen worden sei.

In den sozialen Medien aber wird er weiterhin geteilt und kommentiert (Stand: 12. August 2020).   

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Links:

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(archiviert: http://archive.vn/6fflj )

Saarländische «Corona-Verordnung» vom 29. Mai 2020 (§ 2 anklicken): https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/corona-verfuegungen/dld_2020-05-30-verordnung-amtsblatt.html (archiviertes pdf: https://perma.cc/H8FG-U4A4)

Saarländische «Corona-Verordnung» vom 12. Juni 2020
https://www.mettlach.de/wp-content/uploads/ads_32-2020_teil_I_signed.pdf

Saarländische «Corona-Verordnung» vom 26. Juni 2020:
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-06-26.html

Saarländische «Corona-Verordnung» vom 10. Juli 2020:
https://www.regionalverband-saarbruecken.de/fileadmin/RVSBR/Gesundheit/Hygiene/Corona/Verordnung_zur_AEnderung_infektionsrechtlicher_Verordnungen_zur_Bekaempfung_der_Corona-Pandemie_vom_10._Juli_2020.pdf

Saarländische «Corona-Verordnung» vom 24. Juli 2020:
https://www.regionalverband-saarbruecken.de/fileadmin/RVSBR/Gesundheit/Hygiene/Corona/Verordnung_zur_AEnderung_infektionsrechtlicher_Verordnungen_zur_Bekaempfung_der_Corona-Pandemie_vom_24._Juli_2020.pdf

Saarländische «Corona-Verordnung» vom 8. August 2020 (tritt am 23. August 2020 ausser Kraft):
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-08-08.html#doca734636f-eb67-41dd-aa5d-75cf1d83fab3bodyText4
(archiviert: http://archive.vn/zmiOv)

Webseite der Zahnarzt-Praxis: https://www.dr-henzler.de/ (archiviert: http://dpaq.de/KIVlk)

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