Gerücht über Bargeld
Behörde stellt klar: Geld gibt's ohne Verwendungszweck
22.4.2025, 14:14 (CEST)
Die Angst vor Bargeld-Verboten treibt neue Blüten. Ein Sharepic in den sozialen Medien behauptet neuerdings, ab Herbst 2025 müsse jede Person beim Geldabheben am Automaten einen Grund angeben. «Das ist der Anfang vom Ende der finanziellen Privatsphäre», sollen angeblich Verbraucherschützer warnen.
Bewertung
Das ist falsch. Die Finanzaufsicht Bafin stellt klar, dass eine derartige Regelung nicht geplant ist.
Fakten
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) teilte die Bafin schriftlich mit, dass keine Regelung geplant ist, nach der Kundinnen und Kunden bei Bargeldabhebungen einen Grund angeben müssen. Auch das Verbraucherschützer vor dieser angeblichen Regelung warnen, sei nicht bekannt.
Herkunftsnachweis nur in bestimmten Fällen
Es gibt zwar Vorgaben zur Überprüfung der Herkunft von Bargeld; allerdings nur in bestimmten Fällen. Zuständig für solche Vorgaben ist die Bafin. Sie überwacht das Finanzsystem, etwa um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhinden.
So kann es bei Bargeldeinzahlungen ab einem bestimmten Schwellenwert - zum Beispiel 2.500 Euro bei Nicht-Bankkunden oder 10.000 Euro bei Bestandskunden - erforderlich sein, dass die Bank die Herkunft des Geldes prüft. Das hat jedoch nichts mit Bargeldabhebung zu tun. Wer Geld am Automaten abhebt, muss keine Angaben zur geplanten Verwendung machen - auch nicht ab Herbst.
Unverändert gilt auch: In Deutschland gibt es noch keine generelle Obergrenze für Barzahlungen. Wer jedoch mehr als 10.000 Euro bar bezahlt, muss sich ausweisen, und der Händler ist verpflichtet, die Daten zu erfassen. Beim anonymen Barankauf von Edelmetallen liegt die Grenze bereits seit Januar 2020 bei 1.999,99 Euro – darüber hinaus ist eine Identifizierung ebenfalls erforderlich.
Bild vermutlich mit Künstlicher Intelligenz generiert
Das Bild des Posts wirkt schon hinsichtlich seiner Machart wenig vertrauenerweckend. Es ähnelt dem Aussehen von «Tagesschau»-Beiträgen, obwohl das Format in der Behauptung nicht namentlich erwähnt wird. Auf der offiziellen Website der Nachrichtensendung findet sich kein Beitrag zu dem Thema.
Zudem weist das Sharepic mehrere Unstimmigkeiten auf: So ist die linke Hand des scheinbaren Nachrichtensprechers nicht klar erkennbar – die Finger sind verwischt und teilweise gar nicht dargestellt. Auch einzelne Buchstaben im eingeblendeten Text wirken verzerrt oder sind schräg dargestellt – beides sind Merkmale für Bilder, die mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt wurden.
(Stand: 17.4.2025)
Links
Aufgaben von Bafin (archiviert)
Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bafin (archiviert)
Pressemitteilung Rat der EU (archiviert)
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (archiviert)
«Tagesschau» zu Bargeld (archiviert)
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