Warnung vor falschem Gesetz

Weder generelles Verbot noch Bußgeld: Jugendliche dürfen weiterhin Handy nutzen

11.4.2025, 13:03 (CEST)

Ein TikTok-Video warnt Kinder und Jugendliche vor Bußgeldern, wenn sie ein Smartphone benutzen. Die Rede ist von einem neuen Gesetz. Das wäre aber mit Bußgeldern rechtlich nicht zulässig.

Gilt das wirklich ab sofort? In einem TikTok-Video wird behauptet, dass angeblich ab April 2025 für alle Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren Smartphones per Gesetz verboten seien. Wer in der Öffentlichkeit oder in der Schule mit einem Handy «erwischt» werde, dem drohe ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro. Unterlegt ist das Video mit einer alarmierenden Musik und einem Stock-Foto einer Gruppe Jugendlicher, die Smartphones bedienen.

Bewertung

Die Behauptung, dass es unter 14-Jährigen ab April 2025 gesetzlich verboten sei, Smartphones zu nutzen, ist falsch. Das Bundesjustizministerium teilt auf dpa-Anfrage mit, dass keine entsprechenden Planungen zu solchen Vorhaben bekannt sind. Auch sind Bußgelder in Deutschland rechtlich für unter 14-Jährige ausgeschlossen.

Fakten

Ähnlich zum Prinzip der Strafmündigkeit gibt es auch für Ordnungswidrigkeiten ein Mindestalter. Das ist im Ordnungswidrigkeitengesetz festgelegt. Dort heißt es in Paragraf 12: «Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung einer Handlung noch nicht vierzehn Jahre alt ist.» Daher wären Bußgelder für Personen, die jünger als 14 Jahre sind, rechtlich nicht zulässig.

Bundesweit Diskussionen um Verbote an Schulen

In mehreren Bundesländern gibt es Diskussionen um Verbote von Smartphones an Schulen. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat für das kommende Schuljahr ebenfalls eine gesetzliche Regelung angekündigt. Im Saarland wird ein Handy-Verbot an Grundschulen eingeführt. In Nordrhein-Westfalen sollen alle Schulen bis zum Herbst altersgerechte Regeln für die Handy-Nutzung in ihre Schulordnungen aufnehmen.

Die hessische Landesregierung hat dazu Ende März einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Das Vorhaben bezieht sich aber ausschließlich auf Schulgebäude und Schulgelände, nicht auf den gesamten öffentlichen Raum. Im Gesetzentwurf sind auch Ausnahmen vorgesehen.

(Stand: 9.4.2025)

Links

TikTok-Post (archiviert)

Ordnungswidrigkeitengesetz §12 (archiviert)

ZDF (archiviert)

«Tagesschau» (archiviert)

Gesetzentwurf Hessischer Landtag (archiviert)

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