Tüv bleibt außen vor

Radfahrer sind selbst für Technik-Prüfung verantwortlich

28.3.2025, 16:26 (CET)

Ob Autos straßenverkehrstauglich sind, entscheidet der Tüv. Tut er das auch bei Fahrrädern? Zu diesem Thema verbreitet sich wieder einmal Desinformation.

Die längst ausgeräumte Falschbehauptung über eine vermeintliche Tüv-Pflicht für Fahrräder findet erneut ihren Weg in die sozialen Medien. «Ab dem 1. Juni 2025 müssen alle Fahrräder, die auf deutschen Straßen fahren, Tüv-geprüft sein», heißt es etwa in einem Tiktok-Video. Das koste die Radfahrer angeblich jährlich 80 Euro. Die Ersteller des Fakes verbreiten Videos auf einer Seite voller «Schock», «Panik», «Alarmstufe» und «Chaos». Da wird der kleine Hinweis auf angebliche Satire im Profil leicht übersehen.

Bewertung

Die angebliche Tüv-Pflicht für Fahrräder ist erfunden. Bundesverkehrsministerium, Fahrradclub und Tüv haben schon längst mitgeteilt, dass es eine solche Vorschrift nicht geben wird.

Fakten

Der Falschbehauptung ist schon monatealt - und sollte eigentlich längst aus der Welt geschafft sein. Als das Märchen, ab dem Jahresbeginn 2025 gelte eine Tüv-Pflicht für Fahrräder, im November 2024 auftauchte, hat die Deutsche Presse-Agentur (dpa) bereits bei den entsprechenden Stellen nachgefragt.

Einen Tüv für das Fahrrad werde es nicht geben, die Behauptung sei falsch, teilte damals das Bundesverkehrsministerium (BMDV) mit. Eine Sprecherin schrieb: «Für eine verpflichtende Hauptuntersuchung von Fahrrädern liegt dem BMDV keine wissenschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse vor, die eine Einführung volkswirtschaftlich positiv bewertet. Aus Sicht des BMDV ist eine verpflichtende Hauptuntersuchung für Fahrräder unverhältnismäßig.»

Auch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) bestätigte der dpa, dass die Behauptung falsch sei. Genauso gab der Tüv-Verband an, eine solche Maßnahme sei nicht bekannt.

Verantwortlich für Sicherheit sind die Radfahrer selbst

Es gibt keine Verpflichtung für Fahrradfahrende, ihr Rad überprüfen zu lassen. Für Autohalter ist das dagegen gesetzlich festgelegt. Aber: «Radfahrende, die sicher unterwegs sein wollen, achten [...] darauf, dass ihr Fahrrad in puncto Sicherheit den Vorschriften entspricht», heißt es vom ADFC. Das Rad muss für den täglichen Verkehr taugen.

Außerdem sind die Hersteller durch gesetzliche Vorgaben zu Produkten verpflichtet, sichere Räder herzustellen. «Bei Fahrrädern müssen die Hersteller dafür sorgen, dass technische Sicherheitsnormen wie die weltweit gültige DIN EN ISO 4210 eingehalten werden», teilte der ADFC Ende 2024 der dpa mit. Dem Tüv-Verband zufolge reicht eine Herstellerselbsterklärung (auch bekannt als CE-Kennzeichnung), dass die erforderlichen Material- und Produkttests durchgeführt wurden.

(Stand: 28.3.2025)

Links

Paragraf 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (archiviert)

ADFC zum verkehrssicheren Rad (archiviert)

ADAC zum Fahrradcheck (archiviert)

Tüv Nord zum Radcheck (archiviert)

Polizei zu verkehrssicheren Rad (archiviert)

Produktsicherheitsgesetz (archiviert)

IHK Regensburg zu Produktsicherheit (archiviert)

dpa-Faktencheck über angeblichen Fahrrad-Tüv vom Dezember 2024

Tiktok-Video mit Falschbehauptung (archiviert)

Startseite des Tiktok-Profils (archiviert)

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