Gesetzliche Vorgaben
ZDF-Inhalte müssen nach einer Weile offline gestellt werden
27.3.2025, 14:44 (CET)
Die Sendung «Die Anstalt» ist ein Kabarett-Format des ZDF. In sozialen Netzwerken kursiert der Vorwurf, der öffentlich-rechtliche Sender habe die Aufzeichnung vom 29. April 2014, in der es um die EU, Russland und die Ukraine geht aus seinen Online-Angeboten «aktuell offiziell gesperrt».
Bewertung
Das ZDF hat sich nicht gegen das einzelne Format entschieden, sondern folgt den gesetzlichen Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags. Darin ist beschlossen, dass Beiträge eine festgelegte Verweildauer innehaben.
Fakten
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterliegen gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung und Archivierung ihrer Inhalte. Daher sind viele Beiträge nach einer gewissen Zeit nicht mehr abrufbar. Der Rundfunkstaatsvertrag regelt, wie lange öffentlich-rechtliche Inhalte online bleiben dürfen.
Für Nachrichten und Informationsbeiträge beträgt die Verweildauer in der Regel zwölf Monate. Andere Inhalte, wie etwa Sportberichte zu Großereignissen, müssen teils schon nach 24 Stunden entfernt werden, während ausdrücklich bildungsrelevante Inhalte bis zu fünf Jahre abrufbar bleiben. Die sogenannte Depublizierungspflicht stößt bei vielen Beitragszahlern auf Kritik.
Das ZDF äußerte sich schriftlich auf dpa-Anfrage zu dem Thema: Für «alle ZDF-Inhalte auf zdf.de gibt es Verweildauern, die je nach Genre und Themengebiet unterschiedlich sein können.»
Die Verweildauer für «Die Anstalt» betrage demnach derzeit zwei Jahre. Alle Sendungen vor 2023 sind somit auf der Seite des Senders nicht mehr verfügbar. Einzelne Ausgaben wie die vom 29. April 2014 sind jedoch in Internetarchiven verfügbar.
Dass Inhalte nicht unbegrenzt abrufbar sind, liegt also an gesetzlichen Vorgaben - nicht an einer bewussten Entscheidung des ZDF, bestimmte Themen zu unterdrücken.
(Stand: 26.05.2023)
Links
Die Anstalt in der «ZDF»-Mediathek (archiviert)
Schriftform 22. Rundfunkstaatsvertrag (archiviert)
Verdi-Artikel zu Depublizierungspflicht (archiviert)
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