Gerüchte über veralteten Entwurf
EU-Richtlinie: Weder Räumungen noch Zwangssanierungen vorgesehen
27.3.2025, 16:47 (CET)
EU-Richtlinien sind oft komplex. Außerdem müssen sie in der Regel nach der Verabschiedung in nationales Recht übersetzt werden. Während dieses Prozesses kommt es oft zu Missverständnissen und Fehlinformationen. So heißt es in einem Sharepic, das aktuell bei Facebook verbreitet wird, dass 35 Millionen Häuser in Europa wertlos werden. Angeblich dürfen laut «neuestem EU-Gesetz» in spätestens sieben Jahren Immobilien nicht mehr bewohnt werden, «die nicht dem Mindestenergiestandard (Isolierung) "F" bzw "E" entsprechen» (Schreibweise im Original). Stimmt das?
Bewertung
Das Sharepic kursiert schon seit mehreren Jahren und bezieht sich offenbar auf einen Vorschlag der EU-Kommission zur Gebäudeeffizienz. Doch weder dort noch in der mittlerweile verabschiedeten EU-Gebäuderichtlinie steht, dass Häuser nicht mehr bewohnt werden dürfen und somit wertlos werden.
Fakten
Das Sharepic ist schon mindestens zwei Jahre alt, wie ein X-Post (damals noch Twitter) vom 7. März 2023 beweist. Da die EU-Gebäuderichtlinie erst 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, muss sich die Kritik also auf ein anderes Dokument beziehen.
In einem Vorschlag zur EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2021 waren verpflichtende Renovierungen für Wohngebäude im Gespräch. Trotz mehrerer Ausnahmeregelungen (siehe auch Artikel 9 Absatz 5) hatten die Regierungen Bedenken, deren Eigentümer in die Pflicht zu nehmen.
Die neue EU-Gebäuderichtlinie sieht keine Sanierungspflicht für Wohngebäude vor. Sie verpflichtet die EU-Länder, bis zum 31. Dezember 2026 einen Gebäuderenovierungsplan vorzulegen. Für Wohngebäude ist darin vorgesehen, deren durchschnittliche Emissionen kontinuierlich zu senken. Bei Nichtwohngebäuden sind die Regeln strenger. Hier soll anhand von Ausweisen nachgewiesen werden, dass jede einzelne Immobilie die Vorgaben erfüllt.
Für die rechtliche Ausgestaltung dieser Richtlinie sind die Mitgliedsländer zuständig, die entsprechende Gesetze beschließen müssen. Inwieweit sie dabei vom Spielraum Gebrauch machen, den die Richtlinie ihnen lässt, ist eine nationale Entscheidung. Es ist also den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie Modernisierungen bei Wohngebäuden auslösen und so den Energiebedarf senken.
35 Millionen Gebäudeeinheiten sollen renoviert werden
Tatsächlich wird in der Gebäuderichtlinie die Zahl von 35 Millionen betroffenen Gebäudeeinheiten in der EU genannt. Davon, dass sie in der Zukunft nicht mehr bewohnt werden dürfen, ist hingegen nicht die Rede.
Für EU-Bürger, die sich eine Renovierung des Hauses oder ihrer Wohnung nicht leisten können, sieht die Richtlinie Schutzmechanismen vor. Es sollen unter anderem zentrale Anlaufstellen geschaffen werden, um betroffenen Personen technische und finanzielle Unterstützung zu bieten. Zwangsräumungen wegen unverhältnismäßiger Mieterhöhungen sollen verhindert werden.
Experten begrüßen Änderungen
Der Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft GdW bewertet die neue Richtlinie in einer Pressemitteilung als einen «annehmbaren Kompromiss», hält aber auf nationaler Ebene «eine verlässliche und auskömmliche Unterstützung der Wohnungsunternehmen und ihrer Mieter» für notwendig. Den Ausgangsvorschlag hatte der Verband in einer älteren Pressemitteilung noch als «realitätsfern» bezeichnet.
Sören Gröbel, Research Director beim Immobilien-Beraterunternehmen Jones Lang LaSalle (JLL), sieht den Wertverlust unsanierter Häuser durch die Novellierung der Richtlinie dauerhaft gestoppt, sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Gegenüber der dpa ergänzte er schriftlich, dass der direkte Einfluss der Richtlinie auf den Immobilienmarkt noch nicht final bewertet werden könne, da die Umsetzung in nationales Recht noch erfolgen müsse.
(Stand 25.3.2025)
Links
Beitrag bei Facebook (archiviert)
EU-Gebäuderichtlinie(archiviert)
Website Europäische Volkspartei(archiviert)
Veralteter Vorschlag für eine EU-Gebäuderichtlinie von 2021(archiviert)
Gdw Pressemitteilung zur EU-Gebäuderichtlinie(archiviert)
Gdw Pressemitteilung zum Richtlinienvorschlag von 2021(archiviert)
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