Geringe Abweichung normal
Rundungseffekt ergibt krumme Summe bei Wahl-Umfrage
7.2.2025, 17:25 (CET)
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. In diesem Zusammenhang veröffentlichen Institute wie YouGov regelmäßig Umfragen zur Wahlstimmung. Eine aktuelle YouGov-Umfrage zur sogenannten «Sonntagsfrage» löst dabei Diskussionen aus, weil die angegebenen Prozentwerte addiert 101 % ergeben. Nutzer in sozialen Netzwerken vermuten einen ersten Schritt zum Wahlbetrug.
Bewertung
Die Abweichung entsteht durch Rundungseffekte. YouGov weist selbst darauf hin, dass Summen von 100 % geringfügig überschritten oder unterschritten werden können.
Fakten
Die YouGov-Umfrage vom 22. Januar 2025 zeigt die Parteipräferenzen der Befragten in gerundeten Prozentzahlen. Dadurch können sich minimale Abweichungen von exakt 100 % ergeben. Das ist ein bekannter Effekt, der in der Statistik regelmäßig auftritt (laut YouGov seit 2013 insgesamt 28 Mal).
Die unabhängige Plattform Wahlrecht.de dokumentiert Umfragen verschiedener Institute, darunter auch YouGov. Dort wird explizit zur YouGov-Umfrage (vom 29.01.) hingewiesen: «Die Summe der Werte in der heute veröffentlichten Umfrage ergibt rundungsbedingt nicht 100 Prozent.» Dieses Rundungsphänomen trat bereits mehrfach auf.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Würden bei einer Umfrage fünf Parteien zur Wahl stehen und die Befragten der Partei A 19,8 %, der Partei B 19,8 %, der Partei C 19,8 %, der Partei D ebenfalls 19,8 % und der Partei E die restlichen 20,8 % zusprechen, müsste man auf ganze Zahlen so runden: Vier Mal 20 % für die Parteien A bis D und 21 % für Partei E, was in der Summe 101 % ergäbe.
In einer vorherigen Umfrage (Stand: 16.01.2025), veröffentlicht auf der YouGov-Webseite, ist die Summe aller mit Nachkommastelle angegebenen Prozentangaben 99,9 %. Die Abweichung ist also kein Hinweis auf Wahlmanipulation, sondern eine normale Folge mathematischer Rundungen.
(Stand: 5.2.2025)
Links
Umfrageergebnisse zur sog. Sonntagsfrage auf Wahlrecht.de (archiviert)
YouGov-Umfragen auf Wahlrecht.de (archiviert)
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