Keine Aussage von Steinmeier

Behauptung über mögliche Wahl-Annullierung ist erfunden

9.1.2025, 11:54 (CET)

Im Wahlkampf verbreitet sich eine angebliche Drohung des Bundespräsidenten, dass die Bundestagswahl annulliert werden könnte, wenn die falsche Partei gewönne. Doch eine solche Aussage gibt es nicht.

In weniger als sieben Wochen wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Online verbreitet sich nun eine angebliche Ankündigung des Bundespräsidenten zur Wahl. «Steinmeier droht: Wahl könnte annulliert werden, wenn die FALSCHE Partei gewinnt», heißt es auf einem Foto-Sharepic, das sich in sozialen Medien verbreitet. «Neuwahl kann annuliert werden!» steht noch einmal groß in der Mitte des Fotos.

Bewertung

Nirgends ist eine solche Aussage von Frank-Walter Steinmeier über eine mögliche Annullierung der Wahl und die Bezeichnung einer Partei als «falsch» zu finden. Es handelt sich um eine freie Interpretation einer Rede, in der der Bundespräsident zu einem fairen Wahlkampf aufruft und sich gegen äußere Einflussversuche ausspricht.

Fakten

Das Foto-Sharepic, das etwa auf Facebook, X oder Tiktok kursiert, stammt von einem Youtube-Video, das die gleiche Behauptung aufstellt. Demnach habe Bundespräsident Steinmeier gedroht, dass die Wahl annulliert werden könne. Als Quelle verweist dieses Youtube-Video auf einen Text des rechtskonservativen Portals «Tichys Einblick».

Doch in diesem Text werden ebenfalls keine konkreten Zitate erwähnt, in denen Steinmeier von einer Annullierung spricht. Stattdessen wird eine Interpretation der Rede angekündigt, die Steinmeier anlässlich der Auflösung des Bundestages Ende Dezember 2024 hielt. «Wie einst in den Reden der SED-Funktionäre liegt das, was Steinmeier sagt, zwischen den Zeilen. Genauer gesagt: Es muss interpretiert werden», beschreibt der Autor des Textes sein Vorgehen.

Die Interpretation, Steinmeier habe eine Annullierung der Neuwahl angedroht, soll sich aus folgendem Abschnitt ergeben, der hier dem offiziellen Redemanuskript entnommen wurde: «Und ich erwarte auch, dass der Wahlkampf mit fairen, mit transparenten Mitteln geführt wird. Einflussnahme von außen ist eine Gefahr für die Demokratie - sei sie verdeckt, wie kürzlich offenbar bei den Wahlen in Rumänien, oder offen und unverhohlen, wie es derzeit besonders intensiv auf der Plattform X betrieben wird. Ich wende mich entschieden gegen alle äußeren Einflussversuche. Die Wahlentscheidung treffen allein die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.»

Von der Möglichkeit einer Annullierung der Wahl spricht Steinmeier in seiner Rede nicht. Eine angeblich «falsche Partei» erwähnt er dort ebensowenig. Die Reden und Äußerungen des Bundespräsidenten sind üblicherweise alle auf seiner Webseite verzeichnet. Suchen nach den Stichworte «Annulierung» oder «annuliert» führen hier zu keinem Treffer. «Die Zitate sind frei erfunden, sie sind keine Aussagen des Bundespräsidenten», bestätigte eine Sprecherin des Bundespräsidenten.

Ganz allgemein hätte in Deutschland der Bundespräsident nicht die verfassungsgemäße Macht, ein Wahlergebnis zu annullieren: Jeder Wahlberechtigte kann gegen eine Bundestagswahl Einspruch einlegen. Für die Wahlprüfung ist dann der Bundestag, genauer gesagt der Wahlprüfungsausschuss, zuständig.

Gegen eine Entscheidung des Bundestages über eine Wahlprüfung kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. So ist es im Grundgesetz, im Wahlprüfungsgesetz und im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben. Eine aktive Rolle des Bundespräsidenten in diesem Verfahren ist nicht vorgesehen.

(Stand: 8.1.2025)

Links

Behauptung in Youtube-Video (archiviert)

Behauptung in Blogbeitrag (archiviert)

Rede des Bundespräsidenten zur Auflösung des Bundestages am 27. Dezember 2024 (archiviert)

Suche nach Stichworten auf Webseite des Bundespräsidenten (archiviert)

Bundestag über Ablauf der Wahlprüfung (archiviert)

Grundgesetz über Wahlprüfung (archiviert)

Wahlprüfungsgesetz (archiviert)

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht zur Wahlprüfung (archiviert)

Facebook-Beitrag mit der Behauptung (archiviert, Foto archiviert)

X-Beitrag mit der Behauptung (archiviert)

Tiktok-Beitrag mit der Behauptung (archiviert)

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