Straßenverkehr

Regel erfunden - Keine Pläne für Fahrrad-Tüv-Plakette

11.12.2024, 15:01 (CET)

Ohne Regeln geht im Straßenverkehr nichts - dafür stehen auch die Tüv-Kontrollen über die Tauglichkeit von Autos. Doch wer ist für die Sicherheit bei Fahrrädern verantwortlich?

Müssen Radfahrer im Jahr 2025 tief in den Geldbeutel greifen? «Fahrräder benötigen ab 2025 Tüv», heißt es in einem Video auf Tiktok, das elf Tage nach Veröffentlichung mehr als 460.000 Aufrufe verzeichnet. Demnach sollen Radler angeblich von Januar an eine Tüv-Prüfung für 80 Euro ablegen müssen, ohne gültige Tüv-Plakette drohten vermeintlich Strafen.

Bewertung

Das ist falsch. Bundesverkehrsministerium, Fahrradclub und der Tüv stellen klar, dass es solch eine Maßnahme ab Januar nicht geben wird.

Fakten

Einen Tüv für das Fahrrad wird es nicht geben, die Behauptung ist falsch, wie das Bundesverkehrsministerium (BMDV) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage mitteilt. Eine Sprecherin schreibt: «Für eine verpflichtende Hauptuntersuchung von Fahrrädern liegt dem BMDV keine wissenschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse vor, die eine Einführung volkswirtschaftlich positiv bewertet. Aus Sicht des BMDV ist eine verpflichtende Hauptuntersuchung für Fahrräder unverhältnismäßig.»

Auch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) bestätigt der dpa, dass die Behauptung falsch sei. Genauso ist dem Tüv-Verband eine solche Maßnahme nicht bekannt.

Verantwortlich für Sicherheit sind die Radfahrer selbst

Es gibt keine Verpflichtung für Fahrradfahrer, ihr Rad überprüfen zu lassen. Für Autohalter ist das dagegen gesetzlich festgelegt. Aber: «Nutzerinnen und Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, dass das Fahrrad im Gebrauch sicher bleibt», heißt es von der ADFC-Sprecherin. Radfahrer müssen also selber Sorge dafür tragen, dass ihr Rad für den täglichen Verkehr taugt.

Außerdem sind die Hersteller durch gesetzliche Vorgaben zu Produkten verpflichtet, sichere Räder herzustellen. «Bei Fahrrädern müssen die Hersteller dafür sorgen, dass technische Sicherheitsnormen wie die weltweit gültige DIN EN ISO 4210 eingehalten werden», teilt der ADFC der dpa mit. Dem Tüv-Verband zufolge reicht eine Herstellerselbsterklärung (auch bekannt als CE-Kennzeichnung), dass die erforderlichen Material- und Produkttests durchgeführt wurden.

(Stand: 11.12.24)

Links

Tiktok-Video mit Falschbehauptung (archiviert)

Paragraf 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (archiviert)

ADFC zum verkehrssicheren Rad (archiviert)

ADAC zum Fahrradcheck (archiviert)

Tüv Nord zum Radcheck (archiviert)

Polizei zu verkehrssicheren Rad (archiviert)

Produktsicherheitsgesetz (archiviert)

IHK Regensburg zu Produktsicherheit (archiviert)

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