Zwei-plus-Vier-Vertrag

Deutschland ist ein souveräner Staat

27.11.2024, 08:30 (CET), letztes Update: 4.12.2024, 14:14 (CET)

Immer wieder tauchen Behauptungen auf, Deutschland unterliege altem Besatzungsrecht. Ein aktueller Post behauptet etwa, der Zwei-plus-Vier-Vertrag sei kein Friedensvertrag und erlaube den USA weitreichende Eingriffe. Das ist aber falsch.

Auf Social Media kursiert immer wieder die Behauptung, Deutschland sei kein souveräner Staat. Ein Post behauptet, der Zwei-plus-Vier-Vertrag sei «kein Friedensvertrag», und behauptet, es gebe darin eine «Überleitung von Besatzungsrecht». Er enthalte unter anderem «rechtlich abgesicherten Eingriffsmöglichkeiten der USA in das Post- und Fernmeldegeheimnis».

Bewertung

Die Behauptungen sind falsch. Deutschland ist ein souveräner Staat. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag bestätigt die volle Souveränität und ersetzt einen Friedensvertrag. Es gibt darin keine aktive rechtliche Grundlage für Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis.

Fakten

Deutschland ist ein souveräner und international anerkannter Staat. Mit der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags wurde die volle Souveränität Deutschlands wiederhergestellt.

Artikel 7 des Vertrags erklärt: «Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.»

Deutschland regelt seitdem seine inneren und äußeren Angelegenheiten unabhängig. Als Verfassung gilt das Grundgesetz, wie es auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

In der Folge des Zwei-plus-Vier-Vertrags sind die meisten Regelungen aus dem sogenannten Überleitungsvertrag außer Kraft getreten. Auch pauschalen militärischen Überflugrechte für die Siegermächte, wie oft behauptet wird, bestehen nicht. Solche Rechte können in bilateralen Vereinbarungen eingeräumt werden.

Der Historiker Josef Foschepoth hatte in seinen Arbeiten aufgezeigt, dass es in der Nachkriegszeit tatsächlich Eingriffsmöglichkeiten der Alliierten in das Post- und Fernmeldegeheimnis gab. Diese stützten sich auf das G-10-Gesetz, das «Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses», das es ermöglicht «auch die dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen.»

2013 einigten sich Deutschland, die USA, Großbritannien und Frankreich darauf, diese Regelungen außer Kraft zu setzen. Es gibt heute keine rechtliche Grundlage mehr für ausländische Geheimdienste, in das Post- und Fernmeldegeheimnis einzugreifen.

(Stand: 26.11.2024)

Berichtigung

In einer früheren Version fehlte das Wort «keine» im Bewertungsteil.

Links

Post (archiviert)

Zwei-plus-Vier-Vertrag (archiviert)

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags zum Zwei-plus-Vier-Vertrag (archviert)

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags zum sogenannten Überleitungsvertrag (archiviert)

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestas zur Rechtsgrundlage für Überflugrechte (archiviert)

Bundesverfassungsgericht zum Grundgesetz (archiviert)

Interview mit Historiker Professor Josef Foschepoth in der Süddeutschen Zeitung (archiviert)

Das G-10-Gesetz (archiviert)

Außerkraftsetzung zum G-10-Gesetz mit den USA und Großbritannien (archiviert)

Außerkraftsetzung zum G-10-Gesetz mit Frankreich (archiviert)

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