Mögliches Verbotsverfahren

AfD bei kommender Bundestagswahl sicherlich auf Stimmzettel

21.11.2024, 15:47 (CET), letztes Update: 21.11.2024, 16:15 (CET)

Auf Social Media wird dem CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz vorgeworfen, noch bis zur kommenden Bundestagswahl in wenigen Monaten ein AfD-Verbot durchsetzen zu wollen.

Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz wirbt seit Langem für ein Verbot der AfD. Zusammen mit Mitstreitern hat er jüngst einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. In sozialen Medien heißt es, Wanderwitz wolle das Verbot noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl umsetzen. «Es müsse unbedingt noch in dieser Legislaturperiode durchgesetzt werden», heißt es in einem Post mit einem vermeintlichen indirekten Zitat von Wanderwitz.

Bewertung

Falsch. Tatsächlich möchten Wanderwitz und die anderen Abgeordneten erreichen, dass die Prüfung ihres Antrags noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Ein Parteiverbotsverfahren dauert mitunter Jahre.

Fakten

Am 13. November 2024 haben mehr als 100 Bundestagsabgeordnete, darunter der frühere Ost-Beauftragte der Bundesregierung Wanderwitz, einen Antrag in den Bundestag gebracht. Das Parlament soll demnach beschließen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der AfD prüfen solle.

Wanderwitz und die anderen Abgeordneten wollen damit den Weg für ein Verfahren ebnen. «Wir treten dafür ein, dass der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode ein Verbotsverfahren auf den Weg bringt», teilte Wanderwitz der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.

Dem scheidenden Abgeordneten ist jedoch bewusst, dass sich ein Verbot der AfD nicht mehr bis Ende Februar durchsetzen lässt. In einem Interview mit dem ZDF bestätigte er, dass der Antrag aufgrund der vorgezogenen Wahlen beschleunigt eingebracht wurde, um das Thema in der laufenden Legislaturperiode noch anzustoßen.

Bisher steht nicht fest, wann der Bundestag über den Antrag abstimmt, und ob er überhaupt Chancen auf eine Mehrheit hat. Die Eröffnung eines Verfahrens in Karlsruhe selbst dauert nach einem erfolgreichen Antrag dann nochmals viele Monate.

Der AfD müsste in einem absehbar langwierigen Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Die aktuelle Legislaturperiode endet jedoch schon Ende Februar 2025. Ein AfD-Verbot ist bis dahin überhaupt nicht mehr umsetzbar.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

(Stand: 21.11.2024)

X-Post mit Falschbehauptung I (archiviert)

Facebook-Post mit Falschbehauptung II (archiviert)

Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD (archiviert)

Bundeszentrale für politische Bildung zu Parteiverboten (archiviert)

Bundesverfassungsgericht über Parteiverbotsverfahren (archiviert)

ZDF-Interview Marco Wanderwitz (archiviert)

dpa-Meldung über Rückzug von Wanderwitz via «Focus Online» (archiviert)

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.