Auto darf schmutzig sein
Wer mit unleserlichem Nummernschild fährt, riskiert Bußgeld
23.10.2024, 14:27 (CEST)
Bußgeldkataloge sind lang - doch im Internet kursiert auch manches Gerücht, für welche Verstöße Bürgerinnen und Bürger angeblich blechen müssen. In sozialen Netzwerken geht zum Beispiel der Screenshot eines Artikels herum, bei dem es in der Überschrift heißt: «Neues Verbot: Auto schmutzig - Bußgelder kommen in Deutschland». Ein User kommentiert: «GENAU BUßGELD WEIL MEIN AUTO NICHT SAUBER IST». Wessen Auto schmutzig ist, der muss Bußgeld zahlen - kann das sein?
Bewertung
Ist das Autokennzeichen unleserlich, droht ein Bußgeld. Die Strafe gilt nicht für ein allgemein dreckiges Auto, bei dem das Nummernschild lesbar bleibt.
Fakten
Autokennzeichen müssen immer lesbar sein. Heißt: Ist die Nummer vor lauter Dreck nicht mehr zu erkennen, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Es droht dann ein Bußgeld von 5 Euro; das ist bei Nummer 123130 im Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts nachzulesen.
Wenn das Nummernschild bis zur Unkenntlichkeit verblast, zum Beispiel aus Verschleiß oder infolge falsch ausgeführter Reinigung, gilt das Gleiche. Wie der ADAC schreibt, werden bei Veränderungen mit Folie, Aufklebern, Glas oder ähnlichen Abdeckungen 65 Euro fällig.
Der Screenshot stammt von einem Artikel der Online-Plattform «Karlsruhe Insider». Darin führen die Autoren im weiteren die wirkliche Lage mit dem schmutzigen Nummernschild auch aus, doch im Screenshot fehlt dieser Abschnitt und die Illustration zeigt nicht etwa ein verschmutztes Nummernschild, sondern irreführenderweise Schlammspritzer hinter dem Vorderrad.
Außerdem handelt es sich nicht wie behauptet um ein «neues Verbot»: Der Tatebestand findet sich in älteren Versionen des Tatbestandskatalog, zum Beispiel aus dem Jahr 2002.
(Stand:23.10.24)
Links
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog vom Kraftfahrt-Bundesamt (archiviert)
Artikel bei «Karlsruhe Insider» (archiviert)
Ältere Versionen des Tatbestandskatalog bei «Frag den Staat» (archiviert)
Über dpa-Faktenchecks
Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.
Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.
Schon gewusst?
Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.