Kein «Dosenverbot»
EU-Entscheidung verbietet Chemikalie in Verpackungen
25.10.2024, 17:52 (CEST)
Auffällige Überschriften können schnell die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. So erweckt ein Titel auf zahlreichen Sharepics und Webseiten den Eindruck, die EU werde in Deutschland ab 2025 Dosen in Supermärkten verbieten. Doch das ist nicht ganz richtig.
Bewertung
Die Behauptung ist falsch und die Überschrift irreführend. Dosen sollen nicht generell verboten werden. Vielmehr darf der gesundheitsschädliche Stoff Bisphenol A bald nicht mehr in Nahrungsmittelverpackungen verwendet werden.
Fakten
Die Internetseite «Karlsruhe Insider», von der der in sozialen Netzwerken verbreitete Screenshot samt falscher Überschrift stammt, hat bereits in der Vergangenheit fehlerhafte Inhalte verbreitet. Die Deutsche Presse-Agentur hat diese hier und hier widerlegt. Liest man nur die Überschrift «Dosenverbot in Deutschland kommt für alle Supermärkte», ist diese jedoch irreführend.
Im Juni 2024 stimmten die EU-Staaten einem Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen zu. Dieser chemische Stoff wurde unter anderem in Mehrweg-Getränkeflaschen sowie bei der Herstellung der Innenbeschichtungen von Konservendosen verwendet. Das Verbot führte dazu, dass viele deutsche Medien in ihrer Berichterstattung von einem «Dosenverbot» sprachen. Gleichzeitig verbreiteten sich in den sozialen Netzwerken diverse Sharepics mit der irreführenden Überschrift.
Überprüfung führt zu neuem Ergebnis
Die Entscheidung der EU beruht auf einer wissenschaftlichen Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese kam nach einer Neubewertung zu dem Ergebnis, dass Bisphenol A ein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher aller Altersgruppen darstellt. Demnach kann eine Aufnahme des Stoffs über die Nahrung zu Schädigungen des Immunsystems führen.
«Die Regelung verbietet die Nutzung von BPA zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien», sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Insbesondere geht es dabei um Beschichtungen von Metalldosen sowie die Nutzung bei wiederverwendbaren Plastiktrinkflaschen sowie in Küchenutensilien.
Dies soll nun vom EU-Parlament und dem Europäischen Rat erneut geprüft werden. Das Verbot könne bereits Ende dieses Jahres in Kraft treten, sollte es keine Einwände geben, sagte der EU-Kommissionssprecher weiter.
Alternativen werden geprüft
Hersteller sollen Übergangsfristen bekommen, um Alternativen ohne Bisphenol A entwickeln zu können. Der EU-Kommission zufolge sind zudem Ausnahmen möglich, falls keine sicheren Alternativen verfügbar sind.
(Stand: 25.10.2024)
Links
Behauptung bei Threads, (archiviert)
Wissenschaftliche Einschätzung von EFSA, (archiviert)
EFSA-Übersicht zu Bisphenol A, (archiviert)
Mitteilung der EU-Kommission vom 12. Juni 2024(archiviert)
dpa-Faktencheck zu «Karlsruhe Insider» I, (archiviert)
dpa-Faktencheck zu «Karlsruhe Insider» II, (archiviert)
Beitrag bei «Karlsruhe Insider» archiviert
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