Jugendschutz
UN-Papier zur Cyberkriminalität fehlinterpretiert
23.9.2024, 16:21 (CEST), letztes Update: 23.9.2024, 17:02 (CEST)
Ein neues Papier der Vereinten Nationen (UN) zur Cyberkriminalität wird in den Medien kritisch diskutiert. Die Bürgerinitiative «Citizengo» warnt: «Die UN öffnet die Tür für Pädophilie» (Schreibweise im Original), «indem sie "einvernehmliche" Kinderpornografie entkriminalisieren». Eine «Welt, in der das Gesetz Sexualstraftäter schützt und uns die Möglichkeit genommen wird, unsere Kinder zu schützen» sei «nur eine Frage der Zeit».
Bewertung
Die UN haben können keine Gesetze ihrer Mitgliedsstaaten ändern. Einige der kritisierten Passagen des Papiers sind im deutschen Strafrecht bereits entsprechend geregelt.
Fakten
Die Kritik von «Citizengo» und anderen bezieht sich auf ein Abkommen der UN, welches Anfang August 2024 vorgestellt wurde und in Kraft treten soll, wenn mindestens 40 Mitgliedsstaaten unterzeichnen. Die Verhandlungen im Vorfeld hatten drei Jahre angedauert.
Jugendschutz ist Teil des Abkommens
Dem Abkommen zufolge können Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob Minderjährige strafrechtlich belangt werden sollten, wenn sie selbstständig etwa Nacktfotos von sich selbst aufnehmen und besitzen (Artikel 14). In Artikel 16 steht zudem, Personen unter 18 Jahren seien nicht befugt, der Verbreitung von intimen Bildern von ihnen zuzustimmen.
Einscheidend ist, dass diese Regelung keine bisherigen Gesetze und Regelungen außer Kraft treten lassen. Ist es in einem Staat illegal, dass Erwachsene Sex mit Minderjährigen haben, so bleibt es dabei - der einzelne Staat entscheidet. Strafverteidiger Vincent Trautmann bezeichnet die kritisierten Einschränkungen auf dpa-Anfrage als fakultativ: «Sie müssen also durch den deutschen Gesetzgeber nicht umgesetzt werden.»
Grundsätzlich darf das Bild-, Ton- und Textmaterial laut UN-Abkommen nur privat und einvernehmlich verwendet werden. Durch eine Entkriminalisierung könnten Jugendliche geschützt werden, die mit ihren Partnern intime Bilder austauschen. In Deutschland ist das bereits der Fall. In § 184c des Strafgesetzbuches ist geregelt, dass auch für Erwachsene die einvernehmliche Herstellung jugendpornografischer Inhalte und deren Besitz zum persönlichen Gebrauch nicht strafbewehrt ist. «Dies hat den Hintergrund, dass nach dem deutschen Strafgesetzbuch eine sexuelle Beziehung mit einem Erwachsenen bereits ab 14 Jahren zulässig ist», erläutert Trautmann.
UN-Papier zur Cyberkriminalität in der Kritik
Auch andere Aspekte des Abkommens stehen in der Kritik. Der «Chaos Computer Club» (CCC) bemängelt etwa die Überwachungsmöglichkeiten durch Staaten. Dirk Engling, Sprecher des CCCs, teilte dazu mit: «Jeder, der es mit der Achtung von Menschenrechten und informationeller Selbstbestimmung ernst meint, muss diesen Vertragstext ablehnen. Dieser Überwachungswahnsinn darf in Europa nicht ratifiziert werden.»
(Stand: 23.9.2024)
Links
Text bei citizengo.org (archiviert)
Euractiv über Abkommen (archiviert)
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