Bildmanipulation

Angeblicher «Spiegel»-Artikel ist gefälscht

18.09.2024, 09:07 (CEST)

Wie es um die Haltbarkeit der Ampel-Koalition steht, führt zu täglichen Berichten. Aber stimmt es auch, Minister Lindner wolle Vizekanzler werden?

Seit einiger Zeit tauchen im Internet vermehrt Fälschungen von Medien-Artikeln auf. Im September 2024 erscheint zum Beispiel ein Screenshot von einem angeblichen «Spiegel»-Online-Artikel mit spektakulärer Überschrift auf: «Finanzminister Lindner hält Wiederwahl der Ampel-Regierung für sehr wahrscheinlich und möchte Vizekanzler werden», heißt es da. Ist das wirklich passiert?

Bewertung

Der Artikel ist eine Fälschung.

Fakten

Wer eine besondere Nachricht liest, aber an ihrer Wahrheit zweifelt, kann einen einfachen Test machen: Sollte die Nachricht mit auffallender Botschaft echt sein, hätte sie Reaktionen ausgelöst.

Das wäre auch hier der Fall: Es gibt sehr viel Berichterstattung über die Auseinandersetzungen innerhalb der aktuellen Bundesregierung; sollte Christian Lindner (FDP) anstelle von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) tatsächlich Vizekanzler werden wollen, würden zahlreiche Politiker auf so eine Forderung antworten und Medien darüber berichten. Das ist aber nicht geschehen. Der Screenshot zeigt keine echte Nachricht.

Ein Artikel mit der Überschrift ist ebenfalls nicht zu finden. Es gibt aber tatsächlich einen «Spiegel»-Artikel über Lindner mit dem gleichen Foto, der zur gleichen Uhrzeit veröffentlicht wurde, die auch auf dem gefälschten Screenshot zu sehen ist. Offensichtlich war dieser echte Artikel Grundlage für die Fälschung. Ein Sprecher des «Spiegel» teilt der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit: «Diese Meldung ist nicht auf spiegel.de erschienen.»

Im Internet kursieren seit einiger Zeit gefälschte Artikel, die den seriösen Angeboten zuverlässiger Medien nachempfunden sind. dpa hat mehrfach solche Falschnachrichten aufgespürt und Faktenchecks dazu veröffentlicht.

(Stand: 17.9.2024)

Links

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Echter Artikel (archiviert)

AFP zur Doppelgänger-Kampagne (archiviert)

dpa-Faktenchecks I, II und III

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