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Foto mit abgebrochener Autoflagge ist mehrere Jahre alt

04.07.2024, 17:51 (CEST)

Manche Fotos tauchen immer wieder im Internet auf. Manchmal wird dabei fälschlicherweise behauptet, die seien aktuell.

Die Lieblingsmannschaft hat ein Spiel gewonnen? Rein ins Auto und ab zum Korso. Dabei sind unter anderem kleine Autofahnen beliebt, die am Seitenfenster festgemacht werden. Manch einer lässt den Schmuck auch am Fahrzeug, wenn es unbeaufsichtigt ist. Das soll - glaubt man einem Post bei Facebook - am 15. Juni 2024 in Berlin dazu geführt haben, dass eine solche Flagge abgebrochen wurde. Auf den Flaggenhalter wurde stattdessen ein Zettel mit einer Begründung der angeblichen Aktion gesteckt: «Ich habe Ihre Deutschland-Fahne entfernt. (...) Diese Fahne steht nicht für Fußball oder irgendein Team, sondern für Deutsche Identität.» (Schreibweise im Original) Wurde die Flagge wirklich direkt nach dem EM-Eröffnungsspiel entfernt?

Bewertung

Das Foto ist mehr als zehn Jahre alt.

Fakten

Der Polizei Berlin liegen keine Erkenntnisse vor, dass es solche Vorfälle während der aktuellen Europameisterschaft gegeben haben soll, teilte eine Sprecherin am 28. Juni auf dpa-Anfrage mit.

Dass das Foto nicht während der Fußball-EM 2024 aufgenommen wurde, zeigt eine Bilderrückwärtssuche. Mehrere der Fundstellen sind über zehn Jahre alt, eines der Bilder wurde bereits am 13. Dezember 2010 archiviert (58. Bild von oben).

Das passt zu einem Bericht der «Zeit» aus dem Juni 2010. Demnach wurden sowohl während der Weltmeisterschaft 2006, der Europameisterschaft 2008 als auch der Weltmeisterschaft 2010 in Berlin Flaggen gestohlen. Die Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau in Nordrhein-Westfalen sammelten während der EM 2008 allein bis zum Abschluss der Vorrunde 6500 Fähnchen auf, die aber nicht alle mutwillig abgebrochen worden waren. Viele davon waren einfach vom Fahrtwind auf der Autobahn herunter geweht worden.

Mit Fähnchen und Hupkonzert zum Autokorso - was ist erlaubt?

Streng genommen ist der Korso gar nicht erlaubt, so der ADAC. Denn gemäß Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung ist das Erzeugen von unnötigem Lärm und das sinnlose Hin- und Herfahren mit Autos untersagt. Allerdings: Während sportlicher Veranstaltungen oder Hochzeiten zeigt die Polizei erfahrungsgemäß ein gewisses Maß an Toleranz.

Beim Schmuck gilt: Alles, was zusätzlich außen oder innen angebracht wird, darf die Fahrt oder andere Personen im Straßenverkehr nicht behindern. Wichtig: Vor jedem Start den Sitz und Halt der Deko erneut überprüfen. Dabei die Herstellerangaben zu Montage und Geschwindigkeit beachten.

(Stand: 26.6.2024)

Links

Facebook-Foto (archiviert)

Bilderrückwärtssuche (archiviert)

Foto, archiviert am 13.12.2010

dpa-Text via «Südkurier» (archiviert)

«Zeit»-Artikel (archiviert)

dpa-Artikel via «Rheinische Post» (archiviert)

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