EU-Wahl
Keine Hinweise auf Manipulationsversuche
13.6.2024, 12:27 (CEST)
Nach der EU-Wahl zählen die FPÖ in Österreich sowie die AfD in Deutschland zwar zu den Wahlgewinnern, trotzdem machten sich schnell Gerüchte über das Verschwindenlassen von Stimmzetteln der beiden Parteien breit. In Deutschland sollen demnach AfD-Stimmzettel von Wahlhelfern vernichtet, in Österreich potenzielle FPÖ-Stimmzettel für ungültig erklärt worden sein. Doch so einfach ist das gar nicht möglich.
Bewertung
Weder in Österreich noch in Deutschland gibt es laut den zuständigen Wahlbehörden bisher Hinweise auf Manipulationsversuche. Die Frage der Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln ist in der Europawahlordnung (EuWO) klar geregelt, eine willkürliche Entscheidung zu treffen praktisch ausgeschlossen. Außerdem ist jegliche Fälschung strafbar.
Fakten
In Österreich verbreitete sich die Behauptung, dass Stimmzettel für die FPÖ während der Auszählung «fallengelassen» worden wären, wenn die Stimme nicht klar erkennbar gewesen sei (zum Beispiel in dieser Sprachnachricht). Dies sei vor allem deshalb möglich gewesen, weil nicht in allen Wahllokalen Beisitzende der FPÖ anwesend gewesen seien. Abhängig von ihrem letzten Wahlergebnis in dem jeweiligen Sprengel kann jede Partei eine gewisse Anzahl von Beisitzerinnen oder Beisitzer entsenden.
Die Beurteilung der Stimmzettel muss immer im Kollegium einer Wahlbehörde erfolgen, alle Entscheidungen müssen schriftlich festgehalten werden. Ein Stimmzettel kann also nicht einseitig von Mitgliedern einer Partei für ungültig erklärt werden. Das Innenministerium in Wien teilte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage mit, dass keine Beschwerden oder Behauptungen in Bezug auf die jüngste EU-Wahl bekannt seien oder der Behörde in irgendeiner Form gemeldet oder weitergegeben worden waren.
Zur Wahl in Deutschland verbreiteten sich sowohl in Deutschland als auch in Österreich Posts zu einer angeblichen Vernichtung («schreddern») oder dem Verschwindenlassen von AfD-Stimmzetteln durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die deutsche Bundeswahlleiterin schrieb dazu auf X, dass eine Manipulation durch Einzelne ausgeschlossen sei, da ein Wahlvorstandsmitglied nie alleine entscheide oder mit Wahlunterlagen alleine sei. Der Wahlvorstand umfasse immer sieben bis neun Personen. Eine Behauptung in einem Post sei kein Beleg für tatsächliche Wahlmanipulation, betonte die deutsche Behörde.
Unseriöse Accounts verbreiten Falschinformationen
Interessant ist auch ein Blick auf die Accounts, die die entsprechenden Gerüchte in Umlauf gebracht haben. Das Posting, in dem behauptet wurde, Wahlzettel, auf denen für die AfD gestimmt worden sei, entsorgt zu haben, existierte kurz nach Veröffentlichung nicht mehr. Ebenso wurde der gesamte Account gelöscht, obwohl er bereits seit längerer Zeit existierte. Auch ein anderer Beitrag auf X, der als Beleg für Wahlmanipulation angeführt worden war, wurde mittlerweile gelöscht. Es existiert nur mehr eine archivierte Version.
Das angebliche Bild geschredderter Wahlzettel entpuppte sich als Stockfoto. Ein von derselben Person in Umlauf gebrachtes Foto von angeblich entfernten AfD-Briefwahlstimmen bei der EU-Wahl stammt aus einer dpa-Bilddatenbank und wurde bereits im Jahr 2019 im Zuge der Berichterstattung über eine Landtagswahl in Deutschland verwendet. Die geschlossenen Umschläge lassen es nicht zu, AfD-Stimmen von anderen zu unterscheiden. Eine Sortierung ist somit unmöglich.
(Stand: 11.6.2024)
Links
Facebook-Reel (archiviert,Reel archiviert)
Infos zu Wahlbeisitzern(archiviert)
Richtlinien zu Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln (archiviert)
Bundeswahlleiterin auf X(archiviert)
Gelöschter Kanal auf X (archiviert)
Gelöschter Beitrag auf X zu angeblicher Wahlmanipulation (archiviert)
Über dpa-Faktenchecks
Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.
Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.
Schon gewusst?
Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.