Thüringen
Grünen-Politikerin klebte laut Zeitungsberichten Anti-Nazi-Sticker auf NPD-Plakate
30.5.2024, 08:54 (CEST)
Im Wahlkampf beschäftigt viele Menschen das Verhalten von politischen Kandidatinnen und Amtsträgern. In sozialen Medien verbreitet sich, dass die Grünen-Politikerin Janet Lutz aus Thüringen angeblich «beim Hakenkreuzschmieren erwischt» worden sein soll. Das soll als Beispiel dienen, dass eine «falsche Spur» gelegt worden sei. Doch es handelt sich um eine jahrealte Geschichte - die so nicht der Wahrheit entspricht.
Bewertung
Kein Beleg. Die genannte frühere Politikerin klebte im Jahr 2009 laut Medienberichten Anti-Nazi-Sticker, auf denen ein Hakenkreuz im Mülleimer zu sehen war, auf Plakate der NPD. Es findet sich keine seriöse Quelle, dass Lutz nur Hakenkreuze anbrachte.
Fakten
Janet Lutz war bei der Bundestagswahl 2009 Direktkandidatin für die Grünen im Thüringer Wahlkreis 191, der damals «Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I» hieß. In den Bundestag wurde sie nicht gewählt, ihren Wahlkreis gewann damals der CDU-Kandidat.
Die Grünen-Politikerin Lutz war Ende August 2009 an einem Vorfall beteiligt, über den mehrere Zeitungen übereinstimmen berichteten. Online sind diese Berichte nicht mehr auffindbar, allerdings über die Pressedatenbank Genios. Demnach klebte die Grünen-Politikerin Sticker auf Wahlplakate der NPD, die sich deutlich erkennbar gegen die rechtsextreme Partei wandten.
Die «Thüringische Landeszeitung» berichtete am 27. August 2009, «Lutz habe ein Plakat der Rechten mit einem Anti-Nazi-Plakat beklebt». Auf den Gegenplakaten sei ein Hakenkreuz zu sehen gewesen, das in den Mülleimer geschmissen werde.
Laut der Zeitung sei sie dabei von Neonazis erwischt worden. «Minuten später hält ein Auto, aus dem Rechte steigen. Sie redet mit den Neonazis, bekennt sich zu der Tat und würde auch eine Anzeige akzeptieren», heißt es in dem Artikel der «Thüringischen Landeszeitung». Kreisvorstände der Grünen hätten das Vorgehen als einen «Akt zivilen Einsatzes gegen antidemokratische Kräfte» gewertet.
Eine weitere Zeitung dokumentierte den Vorfall. «Die Frau klebte Transparente, auf denen ein Hakenkreuz in einer Mülltonne abgebildet ist, über die NPD-Wahlplakate», berichtete die «Thüringer Allgemeine» ebenfalls am 27. August 2009 über den Vorfall in Apolda, ohne jedoch einen Namen zu nennen. Gegen die Frau habe es daraufhin eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegeben.
Sticker oder Graffiti von einem Hakenkreuz im Mülleimer sind ein bekanntes Anti-Nazi-Symbol. Auch auf einem Wahlplakat der Grünen war so eine Abbildung einst zu sehen.
Die Details der mutmaßlichen Anzeige lassen sich nicht mehr klären. Die Landespolizeidirektion Thüringen konnte keinen passenden Sachverhalt aus dem Jahr 2009 finden. «Dies kann zwei Gründe haben. Entweder gab es nie eine Anzeige oder die Informationen wurden aufgrund der Aussonderungsfristen gelöscht bzw. vernichtet», teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
Es gibt keine seriöse unabhängige Quelle, die belegen würde, dass die erwähnte Grünen-Politikerin tatsächlich Hakenkreuze auf die Plakate oder auf eine andere Fläche geschmiert haben soll.
Diese Behauptung geht auf die rechtsextreme Partei NPD zurück, die sich heute Die Heimat nennt. Auf einer mittlerweile nur noch archiviert aufrufbaren Webseite der NPD Thüringen, die auf den 26. August 2009 datiert ist, wird der unbelegte Vorwurf erhoben, Lutz sei beim «Schmieren von Hakenkreuzen erwischt» worden. Der Text bezieht sich offensichtlich auf denselben Vorfall, über den auch die Zeitungen berichteten.
Zeigen des Hakenkreuzes nicht in jedem Fall strafbar
In Deutschland ist die Verwendung und das Zeigen des Hakenkreuzes verboten. Wer dieses und andere Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet, kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erhalten, sieht das Strafgesetzbuch im §86 und §86a vor.
Das gilt nicht, wenn das Hakenkreuz zur Aufklärung oder in der Kunst oder Wissenschaft gezeigt wird. Außerdem sind Abbildungen mit Hakenkreuzen nicht strafbar, wenn sie «in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck» bringen - etwa, wenn sie durchgestrichen sind oder das Symbol zerschmettert wird. Das entschied der Bundesgerichtshof 2007 in einem Grundsatzurteil.
(Stand: 29.5.2024)
Links
Kandidatenliste des Bundeswahlleiters zur Bundestagswahl 2009, S. 32, archiviert
Ergebnis der Bundestagswahl 2009 im Kyffhäuserkreis (archiviert)
Bild von Hakenkreuz im Mülleimer (archiviert)
Bericht im «Spiegel» über Anti-Nazi-Symbole mit Grünen-Wahlplakat (archiviert)
Archivierte Webseite der NPD Thüringen
Strafgesetzbuch §86 (archiviert)
Strafgesetzbuch §86a (archiviert)
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung über das Zeigen von Hakenkreuzen (archiviert)
Urteil des Bundesgerichtshofs 2007 zu Hakenkreuzen (archiviert)
Beitrag auf X mit der Behauptung (archiviert, Bild archiviert)
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