Manipulierte AfD-Grafiken

Stimmzettel nur ohne Unterschrift gültig

27.05.2024, 15:11 (CEST)

Falsche Grafiken zur Europawahl fordern zur Unterschrift auf Wahlzetteln auf. Dies ist falsch und könnte Wähler verwirren. Das Bundeswahlgesetz regelt eindeutig die gültige Abgabe der Stimme.

Für viele Menschen gilt der 9. Juni als wichtiger Tag, soll doch die eigene Stimme im besten Fall den Unterschied machen für eine bessere Zukunft in Europa. Klar, dass niemand bei der Europawahl einen Fehler machen will. Viele Sharepics in den sozialen Medien erklären dazu, dass der Wahlzettel nur dann gültig wäre, wenn er unterschrieben ist. Zuletzt werden diese Grafiken angeblich von der AfD verbreitet. Diese Behauptung ist nicht neu, doch am Wahrheitsgehalt hat sich nichts geändert. Ein Blick in das Bundeswahlgesetz verrät, ob eine Unterschrift auf dem Wahlzettel wirklich nötig ist.

Bewertung

Das Bild ist manipuliert und stammt nicht von der AfD. Die Aussage auf der Grafik ist falsch.

Fakten

Das Design eines echten AfD-Wahlplakats wurde übernommen, um darauf «Nicht vergessen Wahlzettel unterschreiben» zu schreiben. «Europa neu denken!» ist beispielsweise ein echter Slogan der AfD, der auf dem manipulierten Bild links unten zu finden ist. Auch die Deutschlandfahne und der blaue Hintergrund lassen sich auf anderen Wahlplakaten und Social-Media-Grafiken finden, nur der Schriftzug eben nicht.

Zudem deutet die Aussage «Nicht vergessen Wahlzettel unterschreiben» an, Wählerinnen und Wähler müssten den Wahlzettel unterschreiben, damit ihre Stimme gültig ist. Dies ist falsch, da der Wahlzettel damit ungültig wird. Diese Behauptung hält sich hartnäckig in den sozialen Medien. Oft wird in dem Zusammenhang behauptet, durch die Unterschrift könne ein angeblicher Wahlbetrug verhindert werden. Auf der anderen Seite werden diese Grafiken wohl erstellt und geteilt, um potenzielle AfD-Wählerinnen und -Wähler in die Irre zu führen.

Dabei steht deutlich im Bundeswahlgesetz § 39: «Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel (...) einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.» Auch auf der Seite der Bundeswahlleiterin findet sich die folgende Ergänzung: «Zu den unzulässigen Zusätzen oder Vorbehalten zählen allgemeine kritische Anmerkungen neben der Kennzeichnung, Erläuterungen zu den Gründen der Stimmabgabe, Meinungs- oder Gefühlsäußerungen bezogen auf die Wahl, Hinweise auf die Wählerin oder den Wähler.» Eine Unterschrift kann also einen Hinweis auf die Identität der Wählerin oder des Wählers geben.

Dies gilt sowohl für Bundestagswahlen als auch für die Europawahl. Bereits im Jahr 2021 zeigte ein Faktencheck der Deutschen Presse-Agentur, dass Behauptungen wie diese falsch sind. Die Stadt Gifhorn hat dazu noch einige Beispiele zusammengetragen, wie ungültige Stimmzettel aussehen können. Dazu gehört auch ein Stimmzettel, der mit einer Unterschrift versehen ist.

(Stand: 27.5.2024)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Plakate und Grafiken der AfD (archiviert)

Bundeswahlgesetz § 39 (archiviert)

Seite der Bundeswahlleiterin (archiviert)

Bericht des RND zur Europawahl (archiviert)

dpa-Faktencheck

Beispiele für ungültige Stimmen (archiviert)

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