Irreführende Behauptung

Auswärtiges Amt: Grund für Strafantrag falsch dargestellt

28.05.2024, 15:06 (CEST)

Öffentliche Kritik gehört bei Politikerinnen und Politikern zur Arbeitsbeschreibung. Manchmal wandelt sich Kritik jedoch in strafrechtlich relevante Beleidigungen.

Kurze, pointierte Texte - so kennt man soziale Netzwerke. Doch ab und zu bleibt dabei ein Teil der Geschichte unerzählt. So heißt es bei Instagram, Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) habe einen Strafantrag gegen einen Mann gestellt, weil der sie als «dumm» bezeichnete. Was ist wirklich passiert?

Bewertung

Annalena Baerbock hat einen Strafantrag gegen einen Bürger gestellt, der behauptete, sie sei verantwortlich für den Tod vieler Menschen.

Fakten

Der Instagram-Post bezieht sich auf einen Beitrag vom 24. März 2023 auf der Plattform X. Dort wird Baerbock als «dümmste Außenministerin der Welt» bezeichnet. Sie soll Friedensgespräche blockieren und Waffenlieferungen in die Ukraine befürworten.

Der Verfasser des Beitrags beschuldigte sie, für den Tod vieler Menschen verantwortlich zu sein und forderte, sie vor «den Strafgerichtshof» zu bringen. Grund für seine Äußerungen ist offenbar ein im Post verlinkter Artikel der «Berliner Zeitung», in dem Baerbock sich für einen Haftbefehl gegen Putin ausspricht.

Auswärtiges Amt dementiert

Annalena Baerbock hat einen Strafantrag gegen den Verfasser des ursprünglichen Posts gestellt. Das bestätigte das Auswärtige Amt (AA) der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Der Grund für den Strafantrag sei jedoch nicht, dass er sie als «dumm» oder «dümmste Außenministerin der Welt» bezeichnet hat.

Die Außenministerin sei immer wieder Zielscheibe von strafrechtlich relevanten Drohungen, Beleidigungen und Hassaufrufen, erläuterte das AA. In entsprechenden Fällen werde «konsequent Strafantrag stellt». Möglicherweise stellt der X-Post eine gegen eine Person des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung vor, die nach § 188 StGB strafbar ist.

Ein Nutzer hat den ursprünglichen Post bereits Anfang April 2023 dem Online-Portal «Hessen gegen Hetze» gemeldet. Nach einer Überprüfung stufte man den Beitrag als potenziell strafrechtlich relevant ein und leitete ihn an die zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamts weiter. Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, das die Online-Meldestelle leitet, bestätigte diese Vorgehensweise gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

(Stand: 28.5.2024)

Links

Instagram-Post von Boris Reitschuster (archiviert)

X-Post (archiviert)

Berliner Zeitung (archiviert)

Strafgesetzbuch § 188

«Hessen gegen Hetze»

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