Wahlen ausgesetzt

Ukrainisches Parlament rief 2022 Kriegsrecht aus

27.05.2024, 16:45 (CEST)

In den sozialen Medien wird fälschlicherweise behauptet, Präsident Selenskyj habe die Wahlen in der Ukraine abgeblasen. Doch dass im Frühjahr nicht gewählt wurde, hat andere Gründe.

Nach fünf Jahren Amtszeit von Präsident Wolodymyr Selenskyj hätten die Ukrainerinnen und Ukrainer am 31. März 2024 eigentlich ihr Staatsoberhaupt neu gewählt. Doch die Wahl fand nicht statt. In einem Post wird nun behauptet, der ukrainische Präsident selbst habe demokratische Wahlen abgesagt und das Kriegsrecht ausgerufen. Damit sei er «offiziell ein Diktator».

Bewertung

Die Behauptung ist falsch. Bereits seit Beginn des russischen Angriffs gilt in der Ukraine das Kriegsrecht. Wahlen sind dadurch verboten.

Fakten

Unmittelbar nach Beginn des Angriffskrieges am 24. Februar 2022 hatte das Parlament in der Ukraine das Kriegsrecht ausgerufen, ursprünglich für 30 Tage. Seitdem wurde es mehrmals verlängert. Das geltende Kriegsrecht gibt dem Militär mehr Rechte und setzt die regulären Parlaments- und Präsidentschaftswahlen aus. Außerdem laufen die Vollmachten des amtierenden Staatsoberhauptes weiter. Selenskyjs Vollmachten wären regulär am 20. Mai abgelaufen.

Selbst abgesagt hat Selenskyj die Wahlen also nicht. Vor dem Ende seiner regulären Amtszeit hatten politische Gegner und frühere Weggefährten den Rückhalt des Präsidenten und die Verlängerung seiner Amtszeit dennoch infrage gestellt. Ende Februar hatte der ukrainische Militärgeheimdienst vor einer Desinformationskampagne Russlands zur Legitimität Selenskyjs ab dem 20. Mai gewarnt.

In Deutschland greift im Verteidigungsfall eine ähnliche Regelung wie aktuell in der Ukraine. Artikel 115h des deutschen Grundgesetzes regelt, dass im Verteidigungsfall ablaufende Wahlperioden verlängert werden. Die Legislaturperiode von Bundestag und Landtag enden dann sechs Monate nach Ende des Verteidigungsfalls, die Amtszeit des Bundespräsidenten neun Monate danach.

(Stand: 27.5.2024)

Links

Post bei X (archiviert)

Post bei Facebook (archiviert)

Ukrainische Rechtsordnung des Kriegsrechts (archiviert)

dpa-Text via «Zeit» (archiviert)

Artikel 115h deutsches Grundgesetz (archiviert)

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