Ohne Kontext verbreitet

Patentamt lehnte Idee für Überwachungs-Chip ab

21.5.2024, 20:58 (CEST)

Das Patentgesetz verbietet Erfindungen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Wie steht es dann um einen Chip, der Überwachung von Menschen möglich machen soll?

Gibt es seit fünfzehn Jahren einen Chip, mit dem Menschen überwacht werden? Diesen Eindruck könnte man bei einem Sharepic bekommen, das sich in Sozialen Medien verbreitet. Demnach hat jemand im Jahr 2009 beim Münchner Patentamt die Eintragung einer unangenehmen Erfindung beantragt: Es sei ein «Patent zur Überwachung und sogar Tötung von Menschen per implantiertem Chip» gewesen. «Was kommt noch alles?», ist einer von vielen Kommentaren dazu. Was also hat es mit diesem Chip auf sich?

Bewertung

Das Patentamt hat nie ein Patent auf diese Erfindung erteilt.

Fakten

Das Sharepic zeigt den Screenshot eines Artikels der «Augsburger Allgemeinen». Auf dem Bild sind nur Überschrift und Teaser zu sehen - nicht aber der Rest des Artikels. Darum fehlt entscheidender Kontext: Die Idee ist zwar echt, als Patent ist sie aber nie durchgegangen.

Eine Sprecherin des Münchner Patentamts sagte damals, die Erteilung eines Patents sei in diesem Fall ausgeschlossen. Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, würden nicht erteilt. Das besagt der zweite Paragraf des Patentgesetzes.

Jahre nach dem Bekanntwerden der Idee erklärte das Patentamt erneut, dass das zugehörige Verfahren abgeschlossen sei und ein Patent nicht erteilt worden sei. Obwohl die Artikel aus dem Jahr 2009 die Sachlage richtig beschrieben hatten und das Patentamt dies später bekräftigte, wird die irreführende Darstellung auch in des sozialen Netzwerken des Jahres 2024 noch immer eifrig verbreitet.

(Stand: 21.5.24)

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