Orientierung für Blinde

Loch im Stimmzettel ist gesetzlich vorgesehen

22.05.2024, 11:14 (CEST)

Kurz vor der Europawahl machen wieder alte Falschbehauptungen die Runde. Es geht dabei um Wahlzettel, die in der rechten oberen Ecke ein kleines Loch enthalten.

Eine Lochung im Stimmzettel für die Briefwahl erregt Menschen in sozialen Netzwerken. «Wie Ihr seht, gelocht, von vornherein, ungültig!», heißt es in einem Post, der wenige Wochen vor der Europawahl vom 9. Juni wieder auftaucht. Auch von «Betrug» ist die Rede. Aber stimmt das überhaupt? Macht das Loch die Stimme ungültig? Im Gesetz steht etwas völlig anderes.

Bewertung

In der Bundeswahlordnung ist vorgesehen, dass Stimmzettel oben rechts gelocht sind oder die Ecke abgeschnitten ist. Das soll Blinden helfen, mittels einer Schablone eigenständig zu wählen. Die abgegebene Stimme ist deshalb nicht ungültig.

Fakten

In §39 der Bundeswahlordnung (BWO) ist klar geregelt, wann eine Stimme auf einem Stimmzettel ungültig ist. Eine Lochung oder abgeschnittene Ecke rechts oben gehören nicht dazu.

Im Gegenteil: «Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten», heißt es in §45 (2) der BWO. Ausdrücklich verweist der Gesetzestext dabei auf die Blindenvereine, die solche Schablonen herstellen.

«Durch die Markierung kann der Stimmzettel richtig herum in eine Schablone gelegt werden, mit deren Hilfe Blinde eigenständig den Wahlzettel ausfüllen können», sagte Torsten Resa vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband(DBSV) schon bei einem früheren Auftauchen der Falschbehauptung zur Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Damit auch blinde und sehbehinderte Menschen geheim wählen können, ist jeder Briefwahlzettel gleich beschaffen. Das heißt, nicht nur Menschen mit einer Sehbehinderung erhalten gelochte Exemplare. Bei der bevorstehenden Europawahl bietet der DBSV wieder Hilfen für eine barrierefreie Teilnahme an.

Der gelochte Stimmzettel auf dem Sharepic ist übrigens nicht aktuell. Er stammt von der Landtagswahl in Baden-Württemberg vom 14. März 2021, bei der die Grünen mit Abstand stärkste Kraft wurden. Auch nach der baden-württembergischen Landeswahlordnung sind gelochte Stimmzettel vorgesehen und keineswegs ungültig.

Die falschen Angaben in sozialen Netzwerken tauchen nun vor der Europawahl 2024 wieder auf. Bei dieser Wahl, die in Deutschland am 9. Juni stattfindet, sind erneut Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler vorgesehen. Es braucht sich also niemand über Löcher oder abgeschnittene Ecken zu wundern.

(Stand: 22.05.24)

Links

Facebook-Post (archiviert)

§39 BWO (archiviert)

§45 (2) BWO (archiviert)

DBSV über Wahlhilfen (archiviert)

Landtagswahl Baden-Württemberg (archiviert)

Landesrecht Baden-Württemberg (archiviert)

Europawahl (archiviert)

Hilfen bei Europawahl (archiviert)

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