Urbane Legende

Autos von Rasern werden in der Schweiz verkauft, nicht verschrottet

26.04.2024, 17:48 (CEST)

Im Netz kursiert eine Gegenüberstellung der Strafen für Raser in Deutschland und der Schweiz, bei der einiges nicht ganz stimmt.

Die Konsequenzen für Raser sind international unterschiedlich. Angeblich haben solche Autofahrer aber hierzulande deutlich weniger zu befürchten als in der Schweiz, ist in den sozialen Netzwerken zu lesen: Wer mit 100 Kilometern pro Stunde durch eine 30er-Zone fährt, soll in Deutschland lediglich ein Bußgeld von 560 Euro sowie zwei bis drei Monate Fahrverbot erhalten. In der Schweiz hingegen folgten als Strafe eine hohe einkommensabhängige Geldbuße, zwei Jahre Fahrverbot, bis zu vier Jahre Gefängnis, ein psychologisches Gutachten sowie gegebenenfalls der Verkauf und die Verschrottung des Autos. Stimmt das so wirklich?

Bewertung

Die Geldbuße in Deutschland ist höher, außerdem werden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Die Angaben zur Schweiz sind größtenteils richtig. Allerdings wird das Auto lediglich eingezogen und nicht verschrottet, ein Gutachten ist nur bei Wiederholungstätern fällig.

Fakten

Zu schnell zu fahren, ist zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen finden sich hierzulande in der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV). Hier wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 Kilometern pro Stunde innerorts mit einer Geldbuße von 700 Euro und außerorts mit 600 Euro bestraft.

Außerdem sieht die Verordnung auch Fahrverbote vor, erklärt Christian Janeczek, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, der dpa gegenüber: Drei Monate für Delikte innerhalb geschlossener Ortschaften, zwei Monate für Vergehen außerorts.

Vorgehen gegen Raser in Deutschland

Der Jurist verweist aber auch auf das Maß des Verstoßes: «Da bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung meist Vorsatz angenommen werden dürfte, verdoppelt sich die Geldbuße auf 1400 bzw. 1200 Euro. Beim Wiederholungstäter kann sie auf maximal 2000 Euro angehoben werden. Zudem gibt es noch in jedem Fall zwei Punkte im Fahreignungsregister.»

Seiner Erfahrung nach sei die Geldstrafe weniger ausschlaggebend für die Autofahrer. Zwar seien die Geldbußen in Deutschland tendenziell geringer als in der Schweiz, so Janeczek. In der Praxis hätten seine Mandanten aber mehr Angst wegen der Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

«Wer acht Punkte erreicht, dem wird der Führerschein entzogen. Nach der vierten Tat ist der Führerschein also weg», erklärt Janeczek. «Der Fahrer erhält eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten und muss zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung, kurz MPU, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.»

Seit 2017 kann Raserei unter bestimmten Umständen aber auch als Straftat gewertet werden. «Bei sehr starken Überschreitungen muss an ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Form eines Alleinrennens gedacht werden», erklärt der Verkehrsrechtler. «Dann wäre die Fahrerlaubnis sofort weg, es gäbe eine Geldstrafe. Im Wiederholungsfall kann das Fahrzeug eingezogen werden.»

Sanktionen in der Schweiz

Als einen solchen Raserdelikt würde die Schweiz diesen Vorfall behandeln. Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ab 25 Kilometern pro Stunde netto (abzüglich der Messtoleranz) gilt hier bereits als «grobe Verletzung von Verkehrsregeln» (Download).

Das hätte unter anderem strafrechtliche Konsequenzen, erklärt Thomas Rohrbach, Pressesprecher beim Schweizer Bundesamt für Straßen (ASTRA) auf dpa-Anfrage. «Bei groben Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen einkommensabhängige Geldstrafen zur Anwendung: Die Schwere des Delikts dient dabei als Bemessungsgrundlage für die Anzahl der Tagessätze und je höher das Einkommen, desto höher der Tagessatz.» Es gebe jedoch Höchstsätze.

Darüber hinaus läge in diesem Fall gemäß Schweizer Strafgesetzbuch (SVG) eine «besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit» vor. «Wer das signalisierte Tempo 30 um mehr als netto 40 Kilometer pro Stunde überschreitet, begeht ein Raserdelikt.», erklärt der ASTRA-Sprecher. «Der Führerausweis wird für mindestens zwei Jahre entzogen; im Wiederholungsfall für mindestens zehn Jahre. Die Strafandrohung für diese Delikte ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren.»

Diese Angaben sind also richtig. Allerdings müssen nur diese Wiederholungstäter auch ein verkehrspsychologisches Gutachten vorlegen, um ihren Führerschein zurückzuerhalten. Und eine der genannten Strafen ist ganz falsch, stellt Rohrbach vom ASTRA klar: «Die Verschrottung des Autos ist eine urbane Legende. Fakt ist, dass "Raserautos" eingezogen und auf richterlichen Beschluss "verwertet" werden - kurz: Sie werden verkauft. Mit dem Erlös werden die Kosten gedeckt

(Stand: 26.4.2024)

Links

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (archiviert)

Zum Fahreignungsregister (archiviert)

§ 315d StGB (archiviert)

Strafmaßempfehlung SVG (Download) (archiviert)

Artikel 90 SVG (archiviert)

Zu Raserdelikten in der Schweiz (archiviert)

Threads-Post (archiviert)

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