Verwirrung der Begriffe
Fahrerlaubnis bleibt gültig, Führerschein wird getauscht
22.11.2024, 12:36 (CET)
Ein Facebook-Sharepic behauptet, alte Führerscheine müssten nicht umgetauscht werden. «Behaltet euren Führerschein!», posten Internet-Nutzer dazu. Doch wenn das stimmt, warum gab es dann jahrelang Diskussionen um den Führerschein-Umtausch? Ein genauer Blick auf die Rechtslage klärt darüber auf, was eine EU-Richtlinie und nationale Vorschriften wirklich bedeuten.
Bewertung
Die Aussagen des Sharepics sind falsch. Tatsächlich bleibt die Fahrerlaubnis gültig, doch alte Dokumente müssen ersetzt werden.
Fakten
Das Sharepic auf Facebook behauptet, Führerscheine seien unbefristet gültig und damit könne der Führerschein nicht weggenommen werden. Dabei bezieht sich das Sharepic auf eine EU-Richtlinie von 2006, genauer auf Artikel 13. Darin heißt es:
«Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.»
«Fahrerlaubnis» mit «Führerschein» verwechselt
Jedoch verwechselt der Post die Bedeutung der Wörter «Fahrerlaubnis» mit «Führerschein» und unterschlägt einen wichtigen Beschluss des Bundesrats.
Am 15. Februar 2019 hatte der Bundesrat einem Plan zugestimmt, der vorgezogene Umtauschfristen für Führerscheine in Deutschland vorsieht, um EU-Vorgaben umzusetzen. Demnach sollen alte Papierführerscheine in neue Plastikführerscheine mit Mikrochip umgetauscht werden. Dies steht auch in der EU-Richtlinie, die das Sharepic zitiert (S. L403/19 unter (16) und (17)). Die Bundesregierung kann den Plan nun per Verordnung umsetzen.
Zudem betont der Bundesrat in der Rechtsverordnung, dass die EU-Umtauschpflicht ausschließlich den Führerschein als Nachweisdokument betrifft. Die Fahrerlaubnis selbst, also das Recht, ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse zu führen, bleibt unbegrenzt gültig. Der Führerschein dient lediglich als offizieller Nachweis dafür.
Erlaubnis zum Autofahren bleibt erhalten
Weiterhin heißt es darin: «Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch alter Führerscheine in EU-Plastikkarten bis 2033 in der Praxis effektiv umzusetzen.» Es geht also nur darum, den Führerschein in Form einer Plastikkarte umzutauschen. Die Fahrerlaubnis hat damit nichts zu tun. Jede und jeder kann weiterhin auch mit dem neuen Führerschein ein Auto fahren.
(Stand: 22.11.2024)
Links
EU-Richtlinie 2006/126/EG (archiviert)
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