Neutralität gefordert

Zur Fußball-EM soll Berliner Polizei auf Fahnen verzichten

18.3.2024, 15:17 (CET)

Darf man in Deutschland keine Deutschland-Flagge mehr zeigen? Sowas wird bei Facebook behauptet. Doch hier fehlt Kontext.

Während der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland waren überall Deutschland-Fahnen zu sehen - wird es das zur Europameisterschaft in diesem Jahr nicht mehr geben? Ein «Offizielles Deutschland-Fahnen-Verbot» drohe Deutschland, heißt es in einem Facebookpost.

Bewertung

Streifenwagen der Polizei in Berlin sollen während der Fussball-EM neutral aussehen. Es gibt kein offizielles, umfassendes Deutschland-Fahnen-Verbot.

Fakten

In einem Interview vom 10. März hat die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik eine Ankündigung gemacht, die manche für kontrovers halten: Während der Fußball-EM in diesem Sommer soll es in Berlin nicht erlaubt sein, an Streifenwagen Deutschland-Fahnen anzubringen. Die Begründung: «Wir sind der Neutralität verpflichtet und zeigen uns bei einem solchen internationalen Sportereignis mit Gästen aus aller Welt natürlich absolut unparteiisch», sagte Slowik.

Es würden aber Alternativen gesucht, «um die Verbundenheit unserer Kolleginnen und Kollegen in dieser intensiven und für alle herausragenden Einsatzzeit zu stärken». Seither wird über die Ankündigung heiß diskutiert, auch in der Berliner Politik.

Dennoch gibt es keine Ankündigung, in Deutschland das Zeigen der Deutschlandfahnen zu verbieten. Bei der Behauptung in sozialen Netzwerken fehlt der entscheidende Kontext: Das Verbot soll lediglich an einem bestimmten Ort für eine bestimmte Gruppe, nämlich Berliner Polizisten beziehungsweise ihre Dienstwagen, gelten.

Das Innenministerium betont selber im Internet: «Die Bundesflagge (ohne Bundesschild) darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden.» Eine Grenze «mit dem Verbot der Verunglimpfung» sei der Strafparagraph §90a Strafgesetzbuch.

(Stand: 18.3.24)

Links:

Post (archiviert)

Interview (archiviert)

Newsletter Tagesspiegel (archiviert)

Bericht (archiviert)

Meldung (archiviert)

Google-Suche (archiviert)

Innenministerium (archiviert)

§ 90a StGB (archiviert)

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.