Keine Umsatzsteuer

Schüler dürfen ihren Kuchen weiter steuerfrei verkaufen

15.1.2024, 15:49 (CET)

Zieht der Staat Schülern das Geld aus der Tasche, wenn sie Kuchen verkaufen, um die Klassenkasse aufzubessern? Tatsächlich gab es Verwirrung, Steuern müssen die Kinder aber trotzdem nicht zahlen.

Selbst gebackenen Kuchen verkaufen, um Klassenfahrt oder Abschlussfest zu finanzieren - viele Schülerinnen und Schüler machen das. Entsprechend groß ist die Empörung, wenn der Staat dafür jetzt Steuern verlangen würde. So heißt es jedenfalls in sozialen Medien. Doch so eindeutig verhält es sich mit der Sache nicht.

Bewertung

Neue Steuern auf den Kuchenverkauf in Schulen, um die Klassenkasse etwas aufzufüllen, gibt es keine. Baden-Württemberg wollte eine EU-Richtlinie gegen Wettbewerbsverzerrung zwar zunächst streng auslegen, hat das aber zurückgenommen.

Fakten

Häufig gepostet wird der Screenshot einer Nachrichtenseite mit der Überschrift «Entscheidung gefallen: Neue Steuer auf Kuchenverkauf in Schulen». Eine Bilderrückwärtssuche ergibt, dass der dazugehörige Beitrag aus einem Karlsruher Magazin stammt. Die Überschrift des Artikels ist aber völlig irreführend, denn der Text selbst kommt zu dem Schluss, dass es keine Steuerpflicht auf Kuchen an Schulen gibt.

Hintergrund des Ganzen ist eine EU-Richtlinie, die Wettbewerbsverzerrung verhindern soll. Artikel 13 der Mehrwertsteuerrichtlinie von 2006 beschäftigt sich mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts, also zum Beispiel kommunale Schulträger. Sie sollen demnach Umsatzsteuer zahlen, wenn sie etwas verkaufen, mit dem sie jemand anderem Konkurrenz machen. Wenn eine Schule also (bisher ohne Besteuerung) Kuchen günstiger verkauft als der Bäcker nebenan und somit den Wettbewerb verzerren würde, soll sie auf ihre Einnahmen wie alle anderen auch Umsatzsteuer zahlen.

Zunächst strengere Auslegung in Baden-Württemberg

Die EU-Regelung wurde 2015 in das deutsche Umsatzsteuergesetz übernommen, tritt aber wegen Übergangsfristen erst 2025 in Kraft.

Zuvor hat sie offenbar in zumindest einem Bundesland für Verwirrung gesorgt: Im November 2023 hat Baden-Württemberg seine Schulen in einem elfseitigen Schreiben zunächst über diverse Sonder- und Einzelfallregeln für den Kuchenverkauf oder auch Aufführungen der Theater-AG an Schulen und deren Besteuerung informiert. Im Dezember 2023 ist die Landesregierung dann zurückgerudert: Kuchen an Schulen darf weiter steuerfrei verkauft werden.

Schon 2022 hat die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland darauf hingewiesen, dass manche Bundesländer offenbar die Tendenz haben, die Richtlinie strenger auszulegen, als sie gedacht ist. Natürlich verbiete Brüssel keiner Schule den Kuchenverkauf. Denn eigentlich geht es darum, dass weder die Schule oder Kommune selbst als Träger umsatzsteuerfrei Geld mit solchen Verkäufen verdienen darf.

Auch andere Bundesländer bitten Schüler nicht zur Kasse

Ist eindeutig erkennbar, dass nur eine einzelne Klasse oder Gruppe den Verkauf eigenverantwortlich organisiert, das Geld selbst einnimmt und das auch nicht regelmäßig tut, wird keine Umsatzsteuer erhoben. Mit dieser Erklärung reagiert beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen auf entsprechende Nachfragen.

Selbst eine Gruppe wie ein Förderverein, der regelmäßig Kuchen verkauft, müsste demnach erst Steuern zahlen, wenn er bestimmte Einnahmegrenzen überschreitet. Wenn er also mit dem Verkauf zum Beispiel von Kuchen im Vorjahr mehr als 22 000 Euro Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr mehr als 50 000 Euro erwartet.

Auch das Finanzministerium des Landes Thüringen beruhigt: Solange die Einnahmen mit dem Kuchenverkauf an Schulfördervereine, Schülerfirmen oder einzelne Eltern gehen und nicht an den Schulträger und somit die öffentliche Hand, wird keine Umsatzsteuer erhoben.

(Stand: 15.1.2024)

Links

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Post mit Screenshot auf Telegram (archiviert)

Google-Bilder-Rückwärts-Suche (archiviert)

Artikel in Karlsruher Magazin (archiviert)

EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (archiviert)

Umsatzssteuergesetz Paragraf 2b (archiviert)

SWR-Artikel zu Sonderregeln für Kuchenverkauf in BaWü (archiviert)

SWR-Artikel zu Kuchensteuerbefreiung in BaWü (archiviert)

EU-Kommission zu Kuchenverkauf an Schulen (archiviert)

Pressemitteilung Baden-Württemberg zu unbürokratischem Kuchenverkauf (archiviert)

Pressemitteilung Nordrhein-Westfalen zu Kuchenverkauf (archiviert)

Finanzministerium Thüringen zur Kuchensteuer (archiviert)

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