Bauernproteste an der Autobahn

Oberverwaltungsgericht befasste sich mit Polizei-Auflage zu Blockadepausen

15.1.2024, 15:59 (CET)

Deutschlandweit protestieren Bauern gegen geplante Kürzungen von Subventionen. Über eine Auflage, mit der die brandenburgische Polizei die Proteste beschränken wollte, hat ein Gericht entschieden.

Die bundesweiten Bauernproteste werden nicht nur öffentlich viel diskutiert. Auch rechtlich stellen sich teils knifflige Fragen. In einem Facebook-Video behauptet ein Nutzer, ein Oberlandesgericht habe den Landwirten erlaubt, sämtliche Autobahnzu- und -abfahrten zu blockieren. Was ist dran an dieser Behauptung?

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, kein Oberlandesgericht, hatte sich mit den für den 8. Januar geplanten Bauernprotesten beschäftigt. Es hat aber nicht beschlossen, dass sämtliche Autobahnzu- und -abfahrten blockiert werden dürfen, sondern dass eine Auflage, mit der die Polizei Blockaden auf 30-minütige Intervalle beschränken wollte, nicht in Ordnung ist.

Fakten

Für Montag, den 8. Januar 2024 hatte ein Bauernverband beim Polizeipräsidium Brandenburg unter anderem Versammlungen auf Autobahnzu- und -abfahrten an sechs Anschlussstellen der Autobahnen 11 und 20 angemeldet. Die Polizei wollte diese Versammlungen durch jeweils vier Auflagen in verschiedener Hinsicht beschränken.

Durch eine dieser Auflagen sollte festgelegt werden, dass die Proteste nur an Autobahnauffahrten stattfinden dürfen. Eine andere sollte die Traktoren auf eine bestimmte Zahl begrenzen. Außerdem wurde dem Bauernverband aufgegeben, die Durchfahrtsmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge zu sichern. Gegen diese Auflagen ging der betroffene Bauernverband nicht vor.

Allerdings wehrte sich der Bauernverband gegen eine andere Auflage, mit der die Polizei erreichen wollte, dass die Auffahrten alle 30 Minuten für jeweils 30 Minuten freigegeben werden sollten. Um zu verhindern, dass diese Auflage bei der Versammlung beachtet werden musste, stellte der Verband einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam. Das Gericht gab dem Verband recht.

Diese Entscheidung griff die Polizei mit einer Beschwerde vor dem OVG Berlin-Brandenburg an. Das Gericht bestätigte den Beschluss des Verwaltungsgerichts und wies die Beschwerde zurück. Denn auch die Richter des Oberverwaltungsgerichts hielten die Auflage, durch die die Versammlungen auf 30-minütige Intervalle beschränkt werden sollte, für nicht rechtmäßig. Deswegen mussten die betroffenen Bauern diese Auflage bei ihren Protesten am 8. Januar auch nicht beachten.

Der Text der Entscheidung zeigt aber auch: Die Auflage, mit der die Polizei die Versammlungen auf 30-minütigen Intervalle beschränken wollte, war die einzige der jeweils vier Auflagen, die die Gerichte überprüft haben. Denn gegen die anderen Auflagen ist der betroffene Bauernverband rechtlich nicht vorgegangen.

Demnach hat auch keines der beiden Gerichte den Landwirten erlaubt, sämtliche Zu- und Abfahrten zu blockieren, wie es von dem Facebook-Nutzer behauptet wurde. Denn diese Frage war nicht Prüfungsgegenstand.

Die Proteste der Landwirte richteten sich gegen geplante Subventionskürzungen der Bundesregierung. Schrittweise abgeschafft werden soll danach die Steuerbegünstigung auf Agrardiesel. Dass die Ampelkoalition einen Teil ihrer Kürzungspläne zurückgenommen hat, reicht dem Bundesbauernverband nicht aus.

(Stand: 15.1.2024)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg (archiviert)

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 06.01. 2024 – OVG 1 S 3/24 (archiviert)

VG Potsdam, Beschluss vom 05.01.2024 - VG 3 L 8/24 (archiviert)

Artikel auf Beck-Aktuell vom 8. Januar 2024 (archiviert)

Artikel auf Bild.de vom 7. Januar 2024 (archiviert)

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