Falschbehauptung unterwegs

Sozialleistungen in Norwegen auch für abgelehnte Asylbewerber

18.10.2023, 13:49 (CEST)

Asyl ist ein Grundrecht. Dazu gehört auch die angemessene Versorgung von Flüchtlingen - hierzulande ebenso wie in Skandinavien.

Gegner von Flucht und Asyl bemühen oft die Herangehensweise anderer Länder, um ihre Haltung zu rechtfertigen. Aktuell kursiert etwa in den sozialen Netzwerken die Behauptung, dass es in Norwegen keine sozialen Leistungen für abgelehnte Asylbewerber mehr gebe. Und plötzlich verschwänden die Menschen einfach. Aber stimmt das wirklich? 

Bewertung

Nein, auch abgelehnte Asylbewerber erhalten in Norwegen nach wie vor Sozialleistungen. 

Fakten

Die Behauptung kursiert schon seit längerem im Netz. Ein Pressesprecher der norwegischen Einwanderungsbehörde (UDI) bestätigte auf Anfrage der dpa, dass abgelehnte Asylbewerber in Aufnahmezentren ab dem für ihre Rückkehr festgelegten Datum weiterhin Sozialleistungen erhalten, allerdings gekürzt.

Im «Gesetz über die Einreise von Ausländern und ihren Aufenthalt hier» ist zu lesen: «Einem schutzsuchenden, ausländischen Staatsangehörigen muss eine Unterkunft angeboten werden. Einem Ausländer, dessen Antrag auf Schutz abgelehnt wurde, kann bis zur Ausreise eine Unterkunft angeboten werden.»

Laut Angaben der norwegischen Einwanderungsbehörde müssen Asylsuchende in einer solchen Aufnahmeeinrichtung leben, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. In den «Regelungen zu Leistungen für Bewohner von Asylaufnahmeeinrichtungen» ist festgelegt, dass Anspruch auf Sozialleistungen hat, wer als Bewohner in einer solchen Einrichtung seinen Lebensmittelpunkt hat.

Weiter heißt es dort, dass erwachsene Asylsuchende, deren Antrag abgelehnt und die Ausreisefrist überschritten wurde, unter gewissen Bedingungen eine gekürzte Grundsicherung erhalten. Die norwegische Einwanderungsbehörde informiert weiter, dass abgelehnten Asylbewerbern ein Anwalt gestellt wird, um die Entscheidung gegebenenfalls anzufechten. Außerdem kann finanzielle Unterstützung und Hilfe für die Rückkehr gewährt werden.

Lediglich Asylsuchende, deren Antrag nach dem sogenannten 48-Stunden-Verfahren bearbeitet und bei dem über einen Aufschub der Vollstreckung entschieden wird, haben laut Gesetz keinen Anspruch auf Leistungen.

(Stand: 17.10.2023)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Älterer Post (archiviert)

«Gesetz über die Einreise von Ausländern und ihren Aufenthalt hier» (archiviert)

UDI zu finanzieller Unterstützung (archiviert)

«Regelungen zu Leistungen für Bewohner von Asylaufnahmeeinrichtungen» (archiviert)

Zum Asylverfahren in Norwegen (archiviert)

UDI zu abgelehnten Asylanträgen (archiviert)

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